Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Schneider Marc Spezialitätenservice GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Ferdinand-Porsche-Straße 8, 63500 Seligenstadt
Handelsregister
Amtsgericht Offenbach am Main HRB 55399
EUID
DEM1114.HRB55399
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 475/25
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Arno Wolf
Kanzlei
Wolf & Collegen
Adresse
Kaiser-Friedrich-Promenade 30, 61348 Bad Homburg
Telefon
06172/17928-50
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
20.06.2025
Eröffnung
23.07.2025 , 12:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
19.08.2025
Frist für Anträge/Einwendungen
05.09.2025
Gegenstand des Unternehmens
die Lieferung von Spezialitäten, insbesondere Süßwaren
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schneider Marc Spezialitätenservice GmbH wurde am 20.06.2025 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Arno Wolf als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Das Verfahren ist am 23.07.2025 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Arno Wolf bestellt worden. Die Gläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 19.0erm 2025 schriftlich anzumelden sowie Sicherungsrechte unverzüglich mitzuteilen. Anträge oder Einwendungen zu den Tagesordnungspunkten der Gläubigerversammlung sind bis zum 05.09.2025 beim Insolvenzgericht einzureichen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Az.: 8 IN 475/25 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Schneider Marc Spezialitätenservice GmbH, Ferdinand-Porsche-Str. 8, 63500 Seligenstadt (AG Offenbach am Main , HRB 55399), vertr. d.: Marc Schneider, (Geschäftsführer), ist am 20.06.2025 gegen die Antragstellerin die vorläufige Verwaltung des Vermö…
Az.: 8 IN 475/25 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Schneider Marc Spezialitätenservice GmbH, Ferdinand-Porsche-Str. 8, 63500 Seligenstadt (AG Offenbach am Main , HRB 55399), vertr. d.: Marc Schneider, (Geschäftsführer), ist am 20.06.2025 gegen die Antragstellerin die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Arno Wolf, c/o Wolf & Collegen, Kaiser-Friedrich-Promenade 30, 61348 Bad Homburg, Tel.: 06172/17928-50, Fax: 06172/17928-99 bestellt worden.
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 20.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäftsnummer: 8 IN 475/25
Am 23.07.2025 um 12:00 Uhr, ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen des Schneider Marc Spezialitätenservice GmbH, Ferdinand-Porsche-Str. 8, 63500 Seligenstadt (AG Offenbach am Main , HRB 55399), vertr. d.: Marc Schneider, (Geschäftsführer),.
Zum Insolvenzverwalter ist R…
Geschäftsnummer: 8 IN 475/25
Am 23.07.2025 um 12:00 Uhr, ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen des Schneider Marc Spezialitätenservice GmbH, Ferdinand-Porsche-Str. 8, 63500 Seligenstadt (AG Offenbach am Main , HRB 55399), vertr. d.: Marc Schneider, (Geschäftsführer),.
Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Arno Wolf, c/o Wolf & Collegen, Kaiser-Friedrich-Promenade 30, 61348 Bad Homburg, Tel.: 06172/17928-50, Fax: 06172/17928-99, bestellt worden.
Gemäß § 5 Absatz 2 InsO wird das Verfahren schriftlich angeordnet.
Anmeldefrist: 19.08.2025.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich und unter Beachtung des § 174 der Insolvenzordnung anzumelden bis: 19.08.2025.
b) Dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterläßt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Absatz 3 InsO).
Zudem wird schriftlicher Prüfungstermin zur Prüfung der Forderungen sowie eine schriftliche Gläubigerversammlung zu folgenden Tagesordnungspunkten:
die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters ( § 57 InsO),
< über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses (§§ 67, 68 InsO),
< die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung
§§ 66 Absatz 3 InsO,
< abweichende Regelung zur Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und
Kostbarkeiten (§ 149 Absatz 2 InsO),
< die Unwirksamkeit der Erklärung des Insolvenzverwalters bzgl. der Freigabe gem.
§ 35 Absatz 2 InsO. (Übt der Schuldner eine selbstständige Tätigkeit aus oder
beabsichtigt er, demnächst eine solche Tätigkeit ausüben, hat der Insolvenzver-
walter ihm gegenüber zu erklären, ob Vermögen aus der selbstständigen Tätigkeit
zur Insolvenzmasse gehört und ob Ansprüche aus dieser Tätigkeit im Insolvenzver-
fahren geltend gemacht werden können, § 35 Absatz 2 Satz 1 InsO).
< die Stilllegung oder vorläufige Fortführung des Unternehmens der Schuldnerin. Sie
kann den Insolvenzverwalter beauftragen, einen Insolvenzplan auszuarbeiten, und
ihm das Ziel des Plans vorgeben. Sie kann ihre Entscheidung in späteren
Terminen ändern (§ 157 InsO),
< besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO)
insbesondere:
1. wenn das Unternehmen, ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen oder ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand veräußert werden soll,
2. wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde,
3. wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich
4. oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll,
< die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung
unter Wert (§§ 162,163 InsO),
abgehalten.
Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, eventuelle Anträge bzw. Einwendungen zu den Tagesordnungspunkten schriftlich bis zum 05.09.2025 beim Insolvenzgericht einzureichen.
Spätestens an diesem Tag müssen schriftliche Anträge zur Tagesordnung und gegen Forderungen bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung ihrem Grund und/oder ihrer Höhe nach bestritten wird.
Hinweis:
Gemäß § 160 Absatz 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht benachrichtigt.
Amtsgericht Offenbach am Main, 24.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 475/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Schneider Marc Spezialitätenservice GmbH, Ferdinand-Porsche-Str. 8, 63500 Seligenstadt (AG Offenbach am Main , HRB 55399),
vertreten durch:
Marc Schneider, (Geschäftsführer),
wird heute um 12:00 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zah…
8 IN 475/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Schneider Marc Spezialitätenservice GmbH, Ferdinand-Porsche-Str. 8, 63500 Seligenstadt (AG Offenbach am Main , HRB 55399),
vertreten durch:
Marc Schneider, (Geschäftsführer),
wird heute um 12:00 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Arno Wolf, c/o Wolf & Collegen, Kaiser-Friedrich-Promenade 30, 61348 Bad Homburg, Tel.: 06172/17928-50, Fax: 06172/17928-99.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 23.07.2025
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