Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Ausführung von landschaftsgärtnerischen Arbeiten sowie der Bau von Sportanlagen. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen in In- und Ausland zu errichten und sich an anderen Unternehmen, insbesondere als persönlich haftende Gesellschafterin, zu beteiligen oder andere Unternehmen zu erwerben
Das Amtsgericht Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, hat am 28.05.2026 um 09:40 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Schnur, Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung vorläufige Maßnahmen angeordnet. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Petra Gerlach bestellt. Der Schuldnerin ist ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt worden, wodurch die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf die vorläufige Insolvenzverwalterin übergeht. Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt.
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