Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Schöb-Fenster Nord GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Adresse
Industriering 17, 06712 Kretzschau OT Hollsteitz
Handelsregister
Amtsgericht Stendal HRB 20528
EUID
DEW1215.HRB20528
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 281/22
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Ulf Triebe
Rolle
vorläufiger Insolvenzverwalter
Adresse
Gladitzer Weg 49, 06712 Kretzschau
Termine & Fristen
Vergütungsantrag
05.03.2025
Beschluss Festsetzung Vergütung
14.04.2025
Gegenstand des Unternehmens
Die Herstellung und der Handel mit Tischlereierzeugnissen sowie die Herstellung und der Handel von Erzeugnissen aus Kunststoff, Metall und Glas, insbesondere - aber nicht ausschließlich - die Herstellung und der Handel mit Fensterrahmen und Fensterzubehör.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schöb-Fenster Nord GmbH ist eröffnet. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat einen Vergütungsantrag vom 05.03.2025 gestellt, für den Zuschläge wegen erhöhten Arbeitsaufwands und Erschwernissen infolge der Unternehmensfortführung beantragt wurden. Das Amtsgericht Halle (Saale) hat am 07.03.2025 beschlossen, der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme zum Vergütungsantrag zu geben. Die Frist für die Stellungnahme beträgt drei Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses gemäß § 9 Abs. 1 S. 3 InsO. Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schöb-Fenster Nord GmbH ist anhängig. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat am 05.03.2025 einen Vergütungsantrag gestellt, für den Zuschläge wegen erhöhten Arbeitsaufwands und Erschwernissen infolge der Unternehmensfortführung beantragt wurden. Das Amtsgericht Halle (Saale) …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schöb-Fenster Nord GmbH ist anhängig. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat am 05.03.2025 einen Vergütungsantrag gestellt, für den Zuschläge wegen erhöhten Arbeitsaufwands und Erschwernissen infolge der Unternehmensfortführung beantragt wurden. Das Amtsgericht Halle (Saale) hat den Schuldnergläubigern Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb von drei Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung gegeben. Am 14.04.2025 hat das Gericht die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Verwalters durch Beschluss festgesetzt. Die Festsetzung erfolgte antragsgemäß unter Bezugnahme auf ein Gutachten und eine Berechnungsgrundlage von 25 % der Regelvergütung sowie einem Gesamtzuschlag für die Unternehmensfortführung. Da keine Stellungnahmen eingegangen sind, wurde die Entscheidung bekanntgemacht. Die Beträge unterliegen nicht der allgemeinen Veröffentlichungspflicht nach § 64 Abs. 2 InsO, sondern werden auszugsweise gemäß § 9 Abs. 2 S. 2 InsO bekannt gemacht. Rechtsmittel können innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 281/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schöb-Fenster Nord GmbH, Industriering 17, 06712 Kretzschau (AG Stendal, HRB 20528), vertr. d.: Ulf Triebe, Gladitzer Weg 49, 06712 Kretzschau, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des In…
59 IN 281/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schöb-Fenster Nord GmbH, Industriering 17, 06712 Kretzschau (AG Stendal, HRB 20528), vertr. d.: Ulf Triebe, Gladitzer Weg 49, 06712 Kretzschau, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 05.03.2025 Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Zuschläge wurden beantragt für den erhöhten Arbeitsaufwand für den erhöhten Arbeitsaufwand und Erschwernisse infolge der durchgeführten Unternehmensfortführung.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Halle (Saale), 07.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr.: 59 IN 281/22
In dem Insolvenzverfahren Schöb-Fenster Nord GmbH, Industriering 17, 06712 Kretzschau (AG Stendal, HRB 20528), vertr. d.: Ulf Triebe, Gladitzer Weg 49, 06712 Kretzschau, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Verwalters durch Beschluss vom 14.04.2025 festgesetzt worde…
Geschäfts-Nr.: 59 IN 281/22
In dem Insolvenzverfahren Schöb-Fenster Nord GmbH, Industriering 17, 06712 Kretzschau (AG Stendal, HRB 20528), vertr. d.: Ulf Triebe, Gladitzer Weg 49, 06712 Kretzschau, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Verwalters durch Beschluss vom 14.04.2025 festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt nach § 9 Abs. 2 S. 2 InsO auszugsweise. Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekanntgemacht:
€ Nettovergütung
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
€ Auslagen zuzüglich
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
€ Gesamtbetrag
G r ü n d e:
Die Festsetzung erfolgte antragsgemäß unter Bezugnahme auf die vom vorläufigen und jetzigen Verwalter vorgetragene und an Hand des Gutachtens nachvollziehbare Begründung seines Antrages vom 05.03.2025.
Die Festsetzung erfolgte ausgehend von einer Berechnungsgrundlage von in Höhe der Regelvergütung mit einem Bruchteil gem. § 63 Abs. 3 InsO von 25 % sowie mit einem Gesamtzuschlag von % für den Arbeitsaufwand bei der Unternehmensfortführung.
Die Festsetzung der Auslagen erfolgte nach § 8 Abs. 3 InsVV nebst den geltend gemachten Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO. Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Eine Stellungnahme der Verfahrensparteien war nach Gewährung rechtlichen Gehörs zu dem Festsetzungsantrag nicht eingegangen.
Rechtsmittelbelehrung: Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 14.04.2025.
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