Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Schröder Laserschneidtechnik GmbH & Co KG Bielefeld
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Erpestr. 50, 33649 Bielefeld
Handelsregister
Amtsgericht Bielefeld HRA 14569
EUID
DER2101.HRA14569
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 377/22
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Prüfungstermin
17.07.2024
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schröder Laserschneidtechnik GmbH & Co KG Bielefeld wird vom Amtsgericht Bielefeld (Aktenzeichen: 43 IN 377/22) behandelt. Die Schuldnerin ist im Handelsregister unter HRA 14569 eingetragen, die persönlich haftende Gesellschafterin, die Schröder Laserschneidtechnik Verwaltungsgesellschaft mbH, unter HRB 37804. Das Verfahren ist eröffnet. Im Juni 2024 wurden nachträglich angemeldete Forderungen geprüft, wobei der Prüfungsstichtag auf den 17.07.2024 festgelegt wurde. Eine frühere Veröffentlichung vom 04.06.2024 wurde am 11.06.2024 als gegenstandslos betrachtet. Das Verfahren ist mit der Zustimmung des Gerichts zur Schlussverteilung abgeschlossen. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO belaufen sich auf 170.781,03 EUR. Es wird keine Quote gezahlt werden können. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 377/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRA 14569 eingetragenen Schröder Laserschneidtechnik GmbH & Co KG Bielefeld, Erpestraße 50, 33649 Bielefeld, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellscha…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 377/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRA 14569 eingetragenen Schröder Laserschneidtechnik GmbH & Co KG Bielefeld, Erpestraße 50, 33649 Bielefeld, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 37804 eingetragene Schröder Laserschneidtechnik Verwaltungsgesellschaft mbH Bielefeld, Erpestraße 50, 33649 Bielefeld, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Tom Schröder,
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 170.781,03 EUR.
Es wird keine Quote gezahlt werden können.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.127 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
43 IN 377/22
Amtsgericht Bielefeld, 04.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 377/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRA 14569 eingetragenen Schröder Laserschneidtechnik GmbH & Co KG Bielefeld, Erpestraße 50, 33649 Bielefeld, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellscha…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 377/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRA 14569 eingetragenen Schröder Laserschneidtechnik GmbH & Co KG Bielefeld, Erpestraße 50, 33649 Bielefeld, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 37804 eingetragene Schröder Laserschneidtechnik Verwaltungsgesellschaft mbH Bielefeld, Erpestraße 50, 33649 Bielefeld, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Tom Schröder,
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 17.07.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.127 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
43 IN 377/22
Amtsgericht Bielefeld, 12.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 377/22
Die Veröffentlichung vom 04.06.2024 ist als gegenstandslos zu betrachten.
43 IN 377/22
Amtsgericht Bielefeld, 11.06.2024
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 377/22
Die Veröffentlichung vom 04.06.2024 ist als gegenstandslos zu betrachten.
43 IN 377/22
Amtsgericht Bielefeld, 11.06.2024
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