Einstellung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 14637
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Insolvenzprofil
Schule für Selbstverteidigung UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Blumentalstraße 88, 47798 Krefeld
Handelsregister
Amtsgericht Krefeld HRB 14637
EUID
DER1402.HRB14637
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Krefeld
Aktenzeichen
500 IN 210/25
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Frank Schwarzer
Adresse
Bennigsen-Platz 1, 40474 Düsseldorf
Telefon
0211 27408-569
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
11.07.2025 , 15:09 Uhr
Eröffnung
01.09.2025 , 09:00 Uhr
Anzeige Masseunzulänglichkeit
09.09.2025
Forderungsanmeldefrist
24.10.2025
Niederlegung Unterlagen
05.11.2025
Prüfungstermin
01.12.2025
Gegenstand des Unternehmens
Die Durchführung von Selbstverteidigungs- und Selbstschutzkursen, sowie weitere sportliche und gesundheitliche Fortbildungen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schule für Selbstverteidigung UG (haftungsbeschränkt) ist am 01.09.2025 um 09:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Antrag auf Eröffnung ist am 10.07.2025 von der Schuldnerin gestellt worden. Vorläufige Maßnahmen sind bereits am 11.07.2025 angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Frank Schwarzer zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Mit dem Eröffnungsbeschluss ist derselbe Rechtsanwalt als Insolvenzverwalter ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 24.10.2025. Die Unterlagen, einschließlich der Tabelle mit den Forderungen, sind ab dem 05.11.2025 zur Einsicht niedergelegt. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist auf den 01.12.2025 festgelegt. Am 09.09.2025 ist die Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingegangen, was auf eine Einstellung des Verfahrens hindeutet, da die Masse die Kosten nicht deckt. Ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 500 IN 210/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 14637 eingetragenen Schule für Selbstverteidigung UG (haftungsbeschränkt), Blumentalstraße 88, 47798 Krefeld, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rol…
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 500 IN 210/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 14637 eingetragenen Schule für Selbstverteidigung UG (haftungsbeschränkt), Blumentalstraße 88, 47798 Krefeld, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Roland Krichel, Buerscher Weg 16, 49143 Bissendorf
ist am 11.07.2025, um 15:09 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Frank Schwarzer, Bennigsen-Platz 1, 40474 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
500 IN 210/25
Amtsgericht Krefeld, 11.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 500 IN 210/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 14637 eingetragenen Schule für Selbstverteidigung UG (haftungsbeschränkt), Blumentalstraße 88, 47798 Krefeld, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Roland Kriche…
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 500 IN 210/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 14637 eingetragenen Schule für Selbstverteidigung UG (haftungsbeschränkt), Blumentalstraße 88, 47798 Krefeld, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Roland Krichel, Buerscher Weg 16, 49143 Bissendorf
ist am 09.09.2025 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
500 IN 210/25
Amtsgericht Krefeld, 10.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 500 IN 210/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 14637 eingetragenen Schule für Selbstverteidigung UG (haftungsbeschränkt), Blumentalstraße 88, 47798 Krefeld, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Roland Kriche…
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 500 IN 210/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 14637 eingetragenen Schule für Selbstverteidigung UG (haftungsbeschränkt), Blumentalstraße 88, 47798 Krefeld, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Roland Krichel, Buerscher Weg 16, 49143 Bissendorf
wird der Beschluss vom 01.09.2025 über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit ergänzend wie folgt berichtigt:
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 01.12.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO)
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO)
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 05.11.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld, Zimmer Nr. H 047 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. §§ 4, 34 Abs. 2 InsO, § 569 ZPO gegeben. Sie steht nur dem Schuldner zu.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Krefeld eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
500 IN 210/25
Amtsgericht Krefeld, 01.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 500 IN 210/25
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 14637 eingetragenen Schule für Selbstverteidigung UG (haftungsbeschränkt), Blumentalstraße 88, 47798 Krefeld, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Roland Krichel, Buerscher Weg 16, 49143…
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 500 IN 210/25
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 14637 eingetragenen Schule für Selbstverteidigung UG (haftungsbeschränkt), Blumentalstraße 88, 47798 Krefeld, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Roland Krichel, Buerscher Weg 16, 49143 Bissendorf
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.09.2025, um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 10.07.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Frank Schwarzer, Bennigsen-Platz 1, 40474 Düsseldorf, Telefon: 0211 27408-569, Fax: 0211 / 27408570.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 24.10.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
werden spätestens ab dem 05.11.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld, Zimmer Nr. H 047 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Zur Hinterlegungsstelle (§ 149 InsO) wird bestimmt:
National-Bank Essen, IBAN DE76360200300009015114.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Krefeld eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
500 IN 210/25
Amtsgericht Krefeld, 01.09.2025
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