Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Schulz Baudienstleistungen GmbH vertr.d.d. GF Cantir, Vasile
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Bad Homburg v.d. Höhe HRB 15460
EUID
DEM1202.HRB15460
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe
Aktenzeichen
61 IN 133/23
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Ulrich Bert
Adresse
Hanauer Landstraße 148A, 60314 Frankfurt am Main
Telefon
069-15051-555
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
02.04.2024 , 10:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Schulz Baudienstleistungen GmbH ist am 02.04.2024 um 10:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Ulrich Bert bestellt worden. Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Rechtsmittel gegen die Entscheidung können innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
61 IN 133/23: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Schulz Baudienstleistungen GmbH, vertr.d.d. GF Vasile Cantir, Industriestrasse 5, 61449 Steinbach, ist am 02.04.2024 um 10:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur m…
61 IN 133/23: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Schulz Baudienstleistungen GmbH, vertr.d.d. GF Vasile Cantir, Industriestrasse 5, 61449 Steinbach, ist am 02.04.2024 um 10:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Ulrich Bert, Hanauer Landstraße 148A, 60314 Frankfurt am Main, Tel.: 069-15051-555, Fax: 069-15051-539, E-Mail: info@trebing-bert.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 02.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
61 IN 133/23: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Schulz Baudienstleistungen GmbH vertr.d.d. GF Cantir, Vasile, Industriestrasse 5, 61449 Steinbach (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 15460), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 28.09.2024 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 I…
61 IN 133/23: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Schulz Baudienstleistungen GmbH vertr.d.d. GF Cantir, Vasile, Industriestrasse 5, 61449 Steinbach (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 15460), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 28.09.2024 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 02.04.2024 sind am 28.09.2024 aufgehoben worden.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 28.09.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
61 IN 133/23: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Schulz Baudienstleistungen GmbH vertr.d.d. GF Cantir, Vasile, Industriestrasse 5, 61449 Steinbach (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 15460), sind die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 02.04.2024 am nach Abweisung d…
61 IN 133/23: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Schulz Baudienstleistungen GmbH vertr.d.d. GF Cantir, Vasile, Industriestrasse 5, 61449 Steinbach (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 15460), sind die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 02.04.2024 am nach Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse aufgehoben worden.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 28.09.2024
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