Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Schulz, Jonas Paul
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Schleswig-Holstein
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Lübeck HRA 9378
EUID
DEX1721R.HRA9378
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Reinbek - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
8 IN 14/24
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Frist Einwendungen
31.07.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen von Jonas Paul Schulz, handelnd unter Optiker Hofmann e.K., ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Lübeck. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde ein Schlusstermin im schriftlichen Verfahren gemäß § 5 Abs. 2 InsO angesetzt, der die Erörterung der Schlussrechnung, die Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und den Vergütungsantrag sowie die Anhörung zur Restschuldbefreiung umfasst. Die Frist zur Einreichung von Einwendungen und Anträgen endet am 31.07.2026. Gemäß einer späteren Bekanntmachung soll die Schlussverteilung stattfinden. Nach dem auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Reinbek niedergelegten Verzeichnis betragen die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen nach § 38 InsO 598.740,59 Euro. Zur Verteilung steht ein Betrag von 31.490,36 Euro abzüglich vorrangiger Masseverbindlichkeiten und zuzüglich eventueller Steuererstattungen zur Verfügung, wobei Gerichtskosten und die Vergütung des Verwalters abzusetzen sind.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 14/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Jonas Paul Schulz, handelnd unter Optiker Hofmann e.K., Zollstraße 3, 21465 Wentorf bei Hamburg, vertreten durch den Inhaber Jonas Paul Schulz
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRA 9378 HL
- Schuldner -
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Die Durchführung des Schlusstermins gem…
8 IN 14/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Jonas Paul Schulz, handelnd unter Optiker Hofmann e.K., Zollstraße 3, 21465 Wentorf bei Hamburg, vertreten durch den Inhaber Jonas Paul Schulz
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRA 9378 HL
- Schuldner -
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Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Anhörung der Insolvenzgläubiger zum Antrag des Schuldners auf Restschuldbefreiung
- Entscheidung der Gläubigerversammlung, dem Treuhänder die Überwachung der Erfüllung der schuldnerischen Obliegenheiten zu übertragen
- Entscheidung über eine abweichende Vergütungsregelung
- Erhebung von Einwendungen gegen den Vergütungsantrag des/der Insolvenzverwalters/in
- Erhebung von Einwendungen gegen den Vorbehalt einer Nachtragsverteilung für etwaige Steuerguthaben aus gezahlter Einkommenssteuer, Solidaritätszuschlag, Gewerbe- und Umsatzsteuer für die Veranlagungszeiträume bis Verfahrensaufhebung unter Berücksichtigung der Grundsätze der Aufteilung im Rahmen der §§ 268 ff AO sowie der Grundsätze der zeitraumbezogenen Aufteilung
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 31.07.2026
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung (mit Begründung und Glaubhaftmachung)
- sowie Anträge auf Übertragung der oben bezeichneten Aufgaben auf den Treuhänder und eine abweichende Vergütungsregelung hierfür
- Einwendungen gegen den Vergütungsantrag des/der Insolvenzverwalters/in
- Einwendungen gegen den Vorbehalt einer Nachtragsverteilung für etwaige Steuerguthaben aus gezahlter Einkommenssteuer, Solidaritätszuschlag, Gewerbe- und Umsatzsteuer für die Veranlagungszeiträume bis Verfahrensaufhebung unter Berücksichtigung der Grundsätze der Aufteilung im Rahmen der §§ 268 ff AO sowie der Grundsätze der zeitraumbezogenen Aufteilung
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Reinbek erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Gem. § 290 Abs. 2 InsO kann der Gläubiger bis zum Schlusstermin schriftlich einen Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung stellen.
Dieser Antrag ist nur zulässig, wenn ein Versagungsgrund glaubhaft gemacht wird.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung, das Schlussverzeichnis sowie der Vergütungsantrag eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss findet die Erinnerung statt (§ 11 Abs. 2 RPflG).
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von 2 Wochen bei dem
Amtsgericht Reinbek
Parkallee 6
21465 Reinbek
einzulegen.
Die Frist beginnt jeweils mit der schriftlichen Bekanntgabe des Beschlusses an die Beteiligten. Erfolgt die schriftliche Bekanntgabe durch Zustellung nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung, ist das Datum der Zustellung maßgebend. Erfolgt die schriftliche Bekanntgabe durch Aufgabe zur Post und soll die Bekanntgabe im Inland bewirkt werden, gilt das Schriftstück 4 Tage nach Aufgabe zur Post als bekanntgegeben, wenn nicht der Beteiligte glaubhaft macht, dass ihm das Schriftstück nicht oder erst zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Kann die schriftliche Bekanntgabe an einen Beteiligten nicht bewirkt werden, beginnt die Frist spätestens mit Ablauf von 5 Monaten nach Erlass (§ 38 Abs. 3 FamFG) des Beschlusses. Fällt das Fristende auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages.
Die Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Mitwirkung eines Rechtsanwalts ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Reinbek - Insolvenzgericht - 03.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 14/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Jonas Paul Schulz, handelnd unter Optiker Hofmann e.K., Zollstraße 3, 21465 Wentorf bei Hamburg, vertreten durch den Inhaber Jonas Paul Schulz
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRA 9378 HL
- Schuldner -
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soll die Schlussverteilung stattfinden.…
8 IN 14/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Jonas Paul Schulz, handelnd unter Optiker Hofmann e.K., Zollstraße 3, 21465 Wentorf bei Hamburg, vertreten durch den Inhaber Jonas Paul Schulz
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRA 9378 HL
- Schuldner -
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soll die Schlussverteilung stattfinden. Nach dem auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichtes Reinbek, Insolvenzgericht, Az. 8 IN 14/24, niedergelegten Verzeichnis betragen die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen nach § 38 InsO € 598.740,59. Zur Verteilung steht ein Betrag von € 31.490,36, abzüglich vorrangiger Masseverbindlichkeiten, zuzüglich eventueller Steuererstattungen, zur Verfügung. Hiervon abzusetzen sind die Gerichtskosten sowie die Vergütung des Verwalters.
Amtsgericht Reinbek - Insolvenzgericht - 16.06.2026
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