Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Schwagmeier, Friedrich
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Tonwerkstraße 96, 32584 Löhne
Handelsregister
Amtsgericht Bad Oeynhausen HRA 8871
EUID
DER2108.HRA8871
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 27/19
Phase
Restschuldbefreiungsverfahren
Termine & Fristen
Prüfungstermin
20.02.2024
Gläubigerversammlung
07.03.2024 , 10:30 Uhr
Fristantrag Restschuldbefreiung
12.04.2024
Prüfungstermin
07.05.2024
Prüfungstermin
29.07.2024
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn Friedrich Schwagmeier ist beim Amtsgericht Bielefeld anhängig. Der Schuldner ist Inhaber der Firma Friedrich Schwagmeier gewerbliche Verpachtung e.K. Im Verfahren sind nachträglich angemeldete Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft worden, wobei verschiedene Prüfungsstichtage festgelegt wurden (20.02.2024, 07.05.2024, 29.07.2024). Ein Termin zur Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über die Veräußerung einer Beteiligung an der MPC-Fonds "Santa L-Schiffe" ist für den 07.03.2024 anberaumt worden. Zudem ist die Durchführung der Anhörung der Insolvenzgläubiger zu dem Antrag des Schuldners auf Erteilung der Restschuldbefreiung im schriftlichen Verfahren angeordnet worden. Beteiligte hatten Gelegenheit, bis zum 12.04.2024 Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung zu stellen. Die Verfahrensbevollmächtigten sind die Walterscheid Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 27/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Friedrich Schwagmeier, geboren am 31.05.1969, Paul-Gerhardt-Straße 14, 32584 Löhne, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Bad Oeynhausen unter HRA 8871 eingetragenen Firma Friedrich Schwagmeier gewerbliche …
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 27/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Friedrich Schwagmeier, geboren am 31.05.1969, Paul-Gerhardt-Straße 14, 32584 Löhne, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Bad Oeynhausen unter HRA 8871 eingetragenen Firma Friedrich Schwagmeier gewerbliche Verpachtung e.K., Tonwerkstraße 96, 32584 Löhne
Verfahrensbevollmächtigte:
Walterscheid Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, An der Schlossmühle 10, 32549 Bad Oeynhausen,
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 20.02.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.107 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
43 IN 27/19
Amtsgericht Bielefeld, 23.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 27/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Friedrich Schwagmeier, Paul-Gerhardt-Straße 14, 32584 Löhne, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Bad Oeynhausen unter HRA 8871 eingetragenen Firma Friedrich Schwagmeier gewerbliche Verpachtung e.K., Tonwe…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 27/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Friedrich Schwagmeier, Paul-Gerhardt-Straße 14, 32584 Löhne, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Bad Oeynhausen unter HRA 8871 eingetragenen Firma Friedrich Schwagmeier gewerbliche Verpachtung e.K., Tonwerkstraße 96, 32584 Löhne
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Walterscheid Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, An der Schlossmühle 10, 32549 Bad Oeynhausen
I.
wird gem. § 5 Abs. 2 InsO angeordnet, dass der nachfolgende anberaumte Termin im mündlichen Verfahren stattfindet.
II.
wird Termin für eine Gläubigerversammlung
zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier:
Veräußerung der Beteiligung des Schuldners an der MPC-Fonds "Santa L-Schiffe".bestimmt auf
Donnerstag, 07.03.2024, 10:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, 0. Etage, Sitzungssaal 19.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
43 IN 27/19
Amtsgericht Bielefeld, 15.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 27/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Friedrich Schwagmeier, Paul-Gerhardt-Straße 14, 32584 Löhne, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Bad Oeynhausen unter HRA 8871 eingetragenen Firma Friedrich Schwagmeier gewerbliche Verpachtung e.K., Tonwe…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 27/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Friedrich Schwagmeier, Paul-Gerhardt-Straße 14, 32584 Löhne, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Bad Oeynhausen unter HRA 8871 eingetragenen Firma Friedrich Schwagmeier gewerbliche Verpachtung e.K., Tonwerkstraße 96, 32584 Löhne
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Walterscheid Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, An der Schlossmühle 10, 32549 Bad Oeynhausen
wird die Durchführung der Anhörung der Insolvenzgläubiger zu dem Antrag des Schuldners auf Erteilung von Restschuldbefreiung im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 300; 290; 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 12.04.2024 im schriftlichen Verfahren Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung zu stellen. Anträge sind auf die Versagungsgründe des § 290 InsO zu stützen und sind innerhalb der Frist glaubhaft zumachen.
Die bisherigen Sachstandsberichte sowie eine eventuell vom Insolvenzverwalter abgegebene Stellungnahme liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.107 aus.
43 IN 27/19
Amtsgericht Bielefeld, 21.03.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 27/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Friedrich Schwagmeier, geboren am 31.05.1969, Paul-Gerhardt-Straße 14, 32584 Löhne, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Bad Oeynhausen unter HRA 8871 eingetragenen Firma Friedrich Schwagmeier gewerbliche …
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 27/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Friedrich Schwagmeier, geboren am 31.05.1969, Paul-Gerhardt-Straße 14, 32584 Löhne, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Bad Oeynhausen unter HRA 8871 eingetragenen Firma Friedrich Schwagmeier gewerbliche Verpachtung e.K., Tonwerkstraße 96, 32584 Löhne
Verfahrensbevollmächtigte:
Walterscheid Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, An der Schlossmühle 10, 32549 Bad Oeynhausen,
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 07.05.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.107 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
43 IN 27/19
Amtsgericht Bielefeld, 04.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 27/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Friedrich Schwagmeier, geboren am 31.05.1969, Paul-Gerhardt-Straße 14, 32584 Löhne, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Bad Oeynhausen unter HRA 8871 eingetragenen Firma Friedrich Schwagmeier gewerbliche …
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 27/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Friedrich Schwagmeier, geboren am 31.05.1969, Paul-Gerhardt-Straße 14, 32584 Löhne, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Bad Oeynhausen unter HRA 8871 eingetragenen Firma Friedrich Schwagmeier gewerbliche Verpachtung e.K., Tonwerkstraße 96, 32584 Löhne
Verfahrensbevollmächtigte:
Walterscheid Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, An der Schlossmühle 10, 32549 Bad Oeynhausen,
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 29.07.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.120 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
43 IN 27/19
Amtsgericht Bielefeld, 28.05.2024
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