Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Schwarzer Digital GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Gütersloher Straße 68, 33378 Rheda-Wiedenbrück
Handelsregister
Amtsgericht Gütersloh HRB 12608
EUID
DER2103.HRB12608
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 715/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. jur. Rainer Eckert
Adresse
Ziethenstr. 13, 33330 Gütersloh
Termine & Fristen
Antragseingang
25.10.2023
Eröffnung
06.09.2024 , 14:55 Uhr
Forderungsanmeldefrist
05.11.2024
Niederlegung Unterlagen
12.11.2024
Stichtag Berichts- und Prüfungstermin
26.11.2024
Prüfungsstichtag nachträglicher Forderungen
06.08.2026
Gegenstand des Unternehmens
das Onlinemarketing
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schwarzer Digital GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 12608, wird vom Amtsgericht Bielefeld behandelt. Am 03.06.2025 ist beim Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO). Die gesetzlich vertretene Geschäftsführerin ist Frau Lucia D'Alessandro. Die Bekanntmachung des Gerichts datiert vom 04.06.2025.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schwarzer Digital GmbH ist am 06.09.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Antragsgegner war ein Gläubiger, dessen Antrag am 25.10.2023 eingegangen ist. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. jur. Rainer Eckert ernannt. Die Frist zur Anmeldu…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schwarzer Digital GmbH ist am 06.09.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Antragsgegner war ein Gläubiger, dessen Antrag am 25.10.2023 eingegangen ist. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. jur. Rainer Eckert ernannt. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endete am 05.11.2024. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin war der 26.11.2024. Spätestens ab dem 12.11.2024 wurden die Tabellen zur Einsicht niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen musste bis zum Prüfungsstichtag eingehen. In einer späteren Bekanntmachung vom 09.07.2026 wird angeordnet, dass nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden. Der entsprechende Prüfungsstichtag ist der 06.08.2026.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 715/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 12608 eingetragenen Schwarzer Digital GmbH, Am Fichtenbusch 11, 33378 Rheda-Wiedenbrück, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Lucia D'Alessandro,
ist…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 715/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 12608 eingetragenen Schwarzer Digital GmbH, Am Fichtenbusch 11, 33378 Rheda-Wiedenbrück, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Lucia D'Alessandro,
ist am 03.06.2025 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
43 IN 715/23
Amtsgericht Bielefeld, 04.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 715/23
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 12608 eingetragenen Schwarzer Digital GmbH, Am Fichtenbusch 11, 33378 Rheda-Wiedenbrück, frühere Anschrift: Gütersloher Str. 68, 33378 Rheda-Wiedenbrück,, gesetzlich vertreten durch die Geschä…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 715/23
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 12608 eingetragenen Schwarzer Digital GmbH, Am Fichtenbusch 11, 33378 Rheda-Wiedenbrück, frühere Anschrift: Gütersloher Str. 68, 33378 Rheda-Wiedenbrück,, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Lucia D'Alessandro,
Geschäftszweig: Das Onlinemarketing
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 06.09.2024, um 14:55 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 25.10.2023 bei Gericht eingegangenen Antrags eines Gläubigers.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. jur. Rainer Eckert, Ziethenstr. 13, 33330 Gütersloh.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 05.11.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 26.11.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- gegebenenfalls:
- zur Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung oder Aufnahme eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert bzw. Ablehnung der Aufnahme eines solchen Rechtsstreits, Abschluss eines Vergleichs oder Schiedsvertrags zur Beilegung oder Vermeidung eines solchen Rechtsstreits,
- zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§162, 163 InsO),
- zur Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- zur Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO).
Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) des Insolvenzverwalters bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 12.11.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.111 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
43 IN 715/23
Bielefeld, 06.09.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 715/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 12608 eingetragenen Schwarzer Digital GmbH, Am Fichtenbusch 11, 33378 Rheda-Wiedenbrück, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Lucia D'Alessandro,
wir…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 715/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 12608 eingetragenen Schwarzer Digital GmbH, Am Fichtenbusch 11, 33378 Rheda-Wiedenbrück, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Lucia D'Alessandro,
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 06.08.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.111 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
43 IN 715/23
Amtsgericht Bielefeld, 09.07.2026
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