Aufhebung des VerfahrensBaden-WürttembergHRB 745658
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Schwarzwaldhaus JB GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Hohe Wiesen 1, 72355 Schömberg
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Stuttgart HRB 745658
EUID
DEB8534.HRB745658
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hechingen - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
10 IN 327/25
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
23.12.2025
Aufhebung
03.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
Erwerb von Immobilien speziell über Zwangsversteigerungen und anschließender Verkauf ohne Genehmigungspflicht i. S. des § 34c GewO sowie die Durchführung von Hausverwaltungen, insbesondere von Schwalzwaldhäusern.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schwarzwaldhaus JB GmbH ist der Antrag der antragstellenden Gläubigerin mangels Masse abgewiesen worden. Die mit Beschluss vom 23.112.2025 angeordneten Sicherungsmaßnahmen sind am 03.06.2026 wieder aufgehoben.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 327/25
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In dem Verfahren über den Antrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
Schwarzwaldhaus JB GmbH, Hohe Wiesen 1, 72355 Schömberg, vertreten durch die Geschäftsführerin Jana Bensch
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 745658
- Schuldnerin -
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Beschlus…
10 IN 327/25
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In dem Verfahren über den Antrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
Schwarzwaldhaus JB GmbH, Hohe Wiesen 1, 72355 Schömberg, vertreten durch die Geschäftsführerin Jana Bensch
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 745658
- Schuldnerin -
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Beschluss:
Der Antrag der antragstellenden Gläubigerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin wird mangels Masse abgewiesen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Hechingen
Heiligkreuzstraße 9
72379 Hechingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Hechingen - Insolvenzgericht - 03.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 327/25
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In dem Verfahren über den Antrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
Schwarzwaldhaus JB GmbH, Hohe Wiesen 1, 72355 Schömberg, vertreten durch die Geschäftsführerin Jana Bensch
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 745658
- Schuldnerin -
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Beschlus…
10 IN 327/25
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In dem Verfahren über den Antrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
Schwarzwaldhaus JB GmbH, Hohe Wiesen 1, 72355 Schömberg, vertreten durch die Geschäftsführerin Jana Bensch
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 745658
- Schuldnerin -
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Beschluss:
Die mit Beschluss vom 23.12.2025 angeordneten Sicherungsmaßnahmen werden aufgehoben.
Amtsgericht Hechingen - Insolvenzgericht - 03.06.2026
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