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Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schwietzke Armaturen GmbH ist eröffnet. Im Rahmen des laufenden Verfahrens hat das Amtsgericht Essen die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Sachwalters festgesetzt. Die Festsetzung erfolgt gemäß §§ 63, 64, 65 InsO. Als Berechnungsgrundlage dienten 1.506.905,19 EUR, auf die 270 % der Regelvergütung gemäß § 2 Abs. 1 InsVV angewendet wurden. Zudem wurden die Auslagenpauschale gemäß § 8 Abs. 3 InsVV, Zustellungsauslagen sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer gemäß § 7 InsVV und §§ 10, 7 InsVV berücksichtigt. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen eingesehen werden.
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