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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Die Herstellung und der Vertrieb von Filmen, Filmrechten, Druckwerken, audiovisuellen und interaktiven Produkten, die Erbringung von Dienstleistungen im audiovisuellen, interaktiven und Printbereich einschließlich Beratung und Gestaltung, die Vermietung, Verpachtung und sonstige Zurverfügungstellung von technischem Equipment sowie ähnliche Geschäfte.
Im Insolvenzverfahren der scopas medien Aktiengesellschaft (Daimlerstraße 32-36, 603ende Frankfurt am Main) ist die Prüfung nachträglich angemeldeter, nicht nachrangiger Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Frist für den Widerspruch gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung endet am 03.08.2026. Die Anmeldeunterlagen sowie etwaige Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist bei der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Frankfurt am Main zur Einsicht aus. Zudem hat die Insolvenzverwalterin gemäß § 208 InsO angezeigt, dass die Masse zur Erfüllung der fälligen bzw. künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Originalbekanntmachung
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