Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Seasonbikes Verwaltungsgesellschaft mbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Aktuell
Antrag / Prüfung
2Offen
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Am Pferdsbach 15, 53797 Lohmar
Handelsregister
Amtsgericht Aachen HRB 22376
EUID
DER3101.HRB22376
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70k IN 352/25
Phase
Antragsverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Gregor Reiter
Adresse
Hörder Burgstr. 18, 44263 Dortmund
Termine & Fristen
Antragseingang
05.08.2025
Gutachten
13.02.2026
Beschluss
11.03.2026
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist die Beteiligung an anderen Gesellschaften, insbesondere an der Seasonbikes GmbH & Co. KG mit Sitz in Lohmar (demnächst: Aachen), und die Übernahme der persönlichen Haftung bei dieser Kommanditgesellschaft. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die notwendig oder nützlich erscheinen, um den Gesellschaftszweck zu erreichen. Sie darf sich auch an anderen Unternehmen beteiligen oder andere Unternehmen erwerben.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Köln hat den am 05.08.2025 eingegangenen Antrag der Seasonbikes Verwaltungsgesellschaft mbH auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen mangels Masse abgewiesen. Die Entscheidung beruht auf § 26 Abs. 1 InsO. Nach den Feststellungen des Gerichts liegt zwar ein Eröffnungsgrund vor, doch wird das schuldnerische Vermögen voraussichtlich nicht ausreichen, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken. Dies ergibt sich insbesondere aus einem schriftlichen Gutachten des vom Gericht beauftragten Sachverständigen Rechtsanwalt Christoph Nüsser vom 13.02.2026. Ein ausreichender Kostenvorschuss ist nicht gezahlt worden. Die Kosten des Verfahrens trägt der Schuldner. Gegen den Beschluss steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde zu.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 352/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 22376 eingetragenen Seasonbikes Verwaltungsgesellschaft mbH, Brühler Str. 25, 50968 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christoph Haumann, B…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 352/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 22376 eingetragenen Seasonbikes Verwaltungsgesellschaft mbH, Brühler Str. 25, 50968 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christoph Haumann, Brühler Str. 25, 50968 Köln
Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Gregor Reiter, Hörder Burgstr. 18, 44263 Dortmund
wird der am 05.08.2025 eingegangene Antrag des Schuldners auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen mangels Masse abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Schuldner.
Gründe:
Die Entscheidung beruht auf § 26 Abs. 1 InsO. Nach den Feststellungen des Gerichts liegt bei dem Schuldner zwar ein Eröffnungsgrund vor, doch wird das schuldnerische Vermögen voraussichtlich nicht ausreichen, um nach der Eröffnung die Kosten des Insolvenzverfahrens (§ 54 InsO) zu decken.
Dies ergibt sich insbesondere aus dem schriftlichen Gutachten des vom Gericht beauftragten Sachverständigen Rechtsanwalt Christoph Nüsser, Wankelstr. 9, 50996 Köln vom 13.02.2026.
Ein ausreichender Kostenvorschuss ist nicht gezahlt worden.
Die Kostenentscheidung beruht auf § 4 InsO, § 91 ZPO sowie auf § 58, §§ 23, 29 GKG.
Gegenstandswert (§ 58 GKG): 27,60 EUR.
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss steht der Antragstellerin/dem Antragsteller und, wenn die Abweisung des Antrags nach § 26 InsO erfolgt, der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 1 InsO zu. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Gegen die Streitwertfestsetzung ist die Beschwerde gem. §§ 58; 68 GKG an das Amtsgericht Köln statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat.
Die Beschwerde ist spätestens innerhalb von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Ist der Streitwert später als einen Monat vor Ablauf dieser Frist festgesetzt worden, so kann die Beschwerde noch innerhalb eines Monats nach Zustellung oder formloser Mitteilung des Festsetzungsbeschlusses eingelegt werden.
Die sofortige Beschwerde wie auch die Streitwertbeschwerde müssen die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde bzw. Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Köln,11.03.2026
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