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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Am 08.05.2024 ist gegen die SEB Immobilien Investment GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Sahin Akmut, im Verfahren über das Vermögen des Schuldners die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Nora Wagner bestellt worden. Gemäß § 21 Abs. 2 Ziff. 2 InsO sind Verfügungen der Antragstellerin nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Den Schuldnern des Schuldners wird das Zahlungsverbot auferlegt. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen sowie ein Insolvenzsonderkonto zu führen. Die beteiligten Finanzbehörden, Banken und Kreditinstitute werden angewiesen, der vorläufigen Insolvenzverwalterin alle notwendigen Auskünfte zu erteilen.
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