Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Sechste GVBU Schiffsportfolio UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG. i.L.
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG
Bundesland
Hamburg
Adresse
Paul-Dessau-Straße 3a, 22761 Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRA 107350
EUID
DEK1101.HRA107350
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bremen
Aktenzeichen
508 IN 10/18
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Tim Beyer
Termine & Fristen
Aufhebung
23.06.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sechste GVBU Schiffsportfolio UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG. i.L. ist abgeschlossen. Nach einer Neufestsetzung der Insolvenzverwaltervergütung am 08.08.2025, welche auf eine reduzierte Berechnungsgrundlage aufgrund geringerer Quotenzahlungen zurückzuführen war, ist das Verfahren am 23.06.2026 aufgehoben, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bremen 08.08.2025
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 508 IN 10/18
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Sechste GVBU Schiffsportfolio UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG. i.L., Paul-Dessau-Straße 3a, 22761 Hamburg (AG Hamburg, HRA 107350),
vertreten durch:
1. Sech…
Amtsgericht Bremen 08.08.2025
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 508 IN 10/18
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Sechste GVBU Schiffsportfolio UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG. i.L., Paul-Dessau-Straße 3a, 22761 Hamburg (AG Hamburg, HRA 107350),
vertreten durch:
1. Sechste GVBU Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), Kleine Waagestraße 1, 28195 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafter),
vertreten durch:
1.1. Danica Stubbmann, Kleine Waagestraße 1, 28195 Bremen, (Liquidatorin),
wird die Vergütung des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Tim Beyer neu festgesetzt auf:
€ *** (Betrag gemäß § 64 Abs. 2 InsO entfernt). Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
G r ü n d e:
Nach dem Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters bezieht und die € 9.344,70 beträgt, ergibt ein Regelsatz der Vergütung von € 3.737,88 €, § 2 InsVV.
Hinzu kommen Auslagenersatz sowie Umsatzsteuer auf Vergütung und Auslagen, §§ 7, 8 InsVV.
Der Insolvenzverwalter hat mit Schreiben vom 07.08.2025 mitgeteilt, dass sich die Berechnungsgrundlage der Verwaltervergütung reduziert hat.
Es wurde bereits mit Schreiben vom 05.12.2024 ein Insolvenzverwaltervergütungsantrag gestellt in welchem eine Berechnungsgrundlage in Höhe von insgesamt 10.298,36 € angegeben wurde. In diesem war eine noch zu erwartende Quotenzahlungen aus einem anderen Verfahren in Höhe von 2.078,04 € berücksichtigt. Die Vergütung wurde mit Beschluss vom 16.12.2024 festgesetzt.
Mit Schreiben vom 07.08.2025 teilte der Verwalter, dass die Quotenzahlung tatsächlich nur in Höhe von 1.124,38 € ausgeschüttet worden ist.
In Folge dessen stellte er einen neuen Vergütungsantrag mit reduzierter Berechnungsmasse.
Die Vergütung, die mit Beschluss vom 16.12.2024 bereits festgesetzt worden ist, wurde noch nicht dem Treuhandkonto entnommen.
Auf den Antrag des Insolvenzverwalters vom 07.08.2025 wird Bezug genommen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Wert des Beschwerdegegenstandes € 200,00 übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
508 IN 10/18: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sechste GVBU Schiffsportfolio UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG. i.L., Paul-Dessau-Straße 3a, 22761 Hamburg (AG Hamburg, HRA 107350), vertr. d.: 1. Sechste GVBU Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), Kleine Waagestraße 1, 28195 Bremen, (persönlich haftende Gesells…
508 IN 10/18: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sechste GVBU Schiffsportfolio UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG. i.L., Paul-Dessau-Straße 3a, 22761 Hamburg (AG Hamburg, HRA 107350), vertr. d.: 1. Sechste GVBU Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), Kleine Waagestraße 1, 28195 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Danica Stubbmann, Kleine Waagestraße 1, 28195 Bremen, (Liquidatorin), wird aufgehoben, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bremen, 23.06.2026
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