Einstellung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 8601
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
SecPro Sicherheitskonzepte GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Tannenstraße 30, 45661 Recklinghausen
Handelsregister
Amtsgericht Recklinghausen HRB 8601
EUID
DER2204.HRB8601
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bochum
Aktenzeichen
80 IN 275/24
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Hassan Ben Djemia
Adresse
Schaeferstraße 12, 44623 Herne
Termine & Fristen
Antragseingang
22.03.2024
Eröffnung
29.05.2024 , 17:52 Uhr
Forderungsanmeldefrist
26.06.2024
Berichtstermin
07.07.2024
Masseunzulänglichkeit
11.07.2024
Gegenstand des Unternehmens
Der Betrieb eines Sicherheitsdienstes, Bewachung von Personen und Objekten und eine Detektei, soweit es sich um erlaubnisfreie Dienstleistungen handelt sowie der Betrieb eines Veranstaltungsservices.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SecPro Sicherheitskonzepte GmbH ist am 29.05.2024 um 17:52 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Der Antrag auf Eröffnung ist am 22.03.2024 bei Gericht eingegangen. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Hassan Ben Djemia ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 26.06.2024. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 07.08.2024. Am 11.07.2024 ist die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 275/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Recklinghausen unter HRB 8601 eingetragenen SecPro Sicherheitskonzepte GmbH, Steinstr. 14, 45657 Recklinghausen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thorsten Kuklinski, Steinstr. 14, 45657 Recklingh…
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 275/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Recklinghausen unter HRB 8601 eingetragenen SecPro Sicherheitskonzepte GmbH, Steinstr. 14, 45657 Recklinghausen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thorsten Kuklinski, Steinstr. 14, 45657 Recklinghausen
Geschäftszweig: Betrieb eines Sicherheitsdienstes, Bewachung von Personen und Objekten, eine Detektei u. Betrieb eines Veranstaltungsservices
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 29.05.2024, um 17:52 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 22.03.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Hassan Ben Djemia, Schaeferstraße 12, 44623 Herne.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 26.06.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 07.08.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 12.07.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.30 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
80 IN 275/24
Bochum, 29.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 275/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Recklinghausen unter HRB 8601 eingetragenen SecPro Sicherheitskonzepte GmbH, Steinstr. 14, 45657 Recklinghausen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thorsten Kuklinski, Ste…
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 275/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Recklinghausen unter HRB 8601 eingetragenen SecPro Sicherheitskonzepte GmbH, Steinstr. 14, 45657 Recklinghausen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thorsten Kuklinski, Steinstr. 14, 45657 Recklinghausen
ist am 11.07.2024 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
80 IN 275/24
Amtsgericht Bochum, 12.07.2024
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.