Reinigungsarbeiten, Hausmeisterservice, Pflegehelfer, Patienten 1:1-Betreuung, Kurierdienste, Garten- und Landschaftspflege sowie sämtliche damit im Zusammenhang stehende Tätigkeiten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Am 15.04.2025 ist über das Vermögen der Secure Servicemanagement GmbH die vorläufige Verwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Arno Wolf zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Am 22.05.2025 um 12:05 Uhr ist das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Das schriftliche Verfahren ist gemäß § 5 II InsO angeordnet. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 18.08.2025 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Einwendungen gegen Forderungsanmeldungen sind bis zum 01.09.2025 beim Amtsgericht Frankfurt am Main vorzubringen. Mit diesem Verfahren ist das weitere Verfahren 810 IN 420/25 S-82 verbunden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 222/25 S-1-1 Am 22.05.2025 um 12:05 Uhr ist das Insolvenzverfahren Secure Servicemanagement GmbH, Eichenstraße 59, 65933 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 122360),
vertreten durch:
Bashir Ahmad Ghani Zada, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Arno Wolf, Kaiser-Friedrich…
810 IN 222/25 S-1-1 Am 22.05.2025 um 12:05 Uhr ist das Insolvenzverfahren Secure Servicemanagement GmbH, Eichenstraße 59, 65933 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 122360),
vertreten durch:
Bashir Ahmad Ghani Zada, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Arno Wolf, Kaiser-Friedrich-Promenade 30, 61348 Bad Homburg v. d. Höhe, Tel.: 06172/ 17 928 0, Fax: 06172/ 17 928 99, E-Mail: wolf@wolf-collegen.de, Internet: www.wolf-collegen.de
Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO.
Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei dem Insolvenzverwalter vorzunehmen. Anmeldefrist: 18.08.2025
Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 01.09.2025 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen:
* Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
* Wahl eines Gläubigerausschusses
* Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
* Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
* gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten
Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 23.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 222/25 S-82-: In dem Insolvenzverfahren Secure Servicemanagement GmbH, Eichenstraße 59, 65933 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 122360),
vertreten durch:
Bashir Ahmad Ghani Zada, (Geschäftsführer),
wurde am 22.05.2025 um 12:05 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfäh…
810 IN 222/25 S-82-: In dem Insolvenzverfahren Secure Servicemanagement GmbH, Eichenstraße 59, 65933 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 122360),
vertreten durch:
Bashir Ahmad Ghani Zada, (Geschäftsführer),
wurde am 22.05.2025 um 12:05 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wurde bestellt:
Rechtsanwalt Arno Wolf, Kaiser-Friedrich-Promenade 30, 61348 Bad Homburg v. d. Höhe, Tel.: 06172/ 17 928 0, Fax: 06172/ 17 928 99, E-Mail: wolf@wolf-collegen.de, Internet: www.wolf-collegen.de.
Dem Schuldner wird die Verfügung über sein gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an den Schuldner können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an den Schuldner geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Mit diesem Verfahren wird das weitere Verfahren 810 IN 420/25 S-82 verbunden. Das Verfahren 810 IN 222/25 S-82- führt.
Hinweise:
Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 22.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 222/25 S-82-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des Secure Servicemanagement GmbH, Eichenstraße 59, 65933 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 122360), vertr. d.: 1. Bashir Ahmad Ghani Zada, (Geschäftsführer), 2. Navroop Paul, Singh, (Geschäftsführer), ist am 15.04.2025 um 18:51 Uhr die …
810 IN 222/25 S-82-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des Secure Servicemanagement GmbH, Eichenstraße 59, 65933 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 122360), vertr. d.: 1. Bashir Ahmad Ghani Zada, (Geschäftsführer), 2. Navroop Paul, Singh, (Geschäftsführer), ist am 15.04.2025 um 18:51 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Arno Wolf, Kaiser-Friedrich-Promenade 30, 61348 Bad Homburg v. d. Höhe, Tel.: 06172/ 17 928 0, Fax: 06172/ 17 928 99, E-Mail: wolf@wolf-collegen.de, Internet: www.wolf-collegen.de bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 15.04.2025
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