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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Seefeld GmbH ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Kiel, während die Bekanntmachung vom Amtsgericht Neumünster als Insolvenzgericht stammt. Die Schuldnerin wird durch die Geschäftsführerin Sabine Seefeld vertreten. Im Rahmen des Verfahrens erfolgt die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO im schriftlichen Verfahren. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist auf den 17.03.2026 festgelegt. Bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch gegen die Feststellung von Forderungen bei Gericht eingehen. Ein einfacher E-Mail-Widerspruch ist nicht wirksam. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine separate Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus. Forderungen, gegen die bis zum Stichtag kein Widerspruch erhoben wird, gelten als festgestellt.
Originalbekanntmachung
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