Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Senders, Manuel
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
SE
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Scharn 6, 32423 Minden
Handelsregister
Amtsgericht Bad Oeynhausen HRA 7986
EUID
DER2108.HRA7986
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 587/24
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Georg Welslau
Adresse
Kuhlenstr. 97, 32429 Minden
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
14.08.2024 , 13:35 Uhr
Prüfungstermin
07.10.2025
Prüfungstermin
10.03.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn Manuel Senders wird vom Amtsgericht Bielefeld unter dem Aktenzeichen 43 IN 587/24 behandelt. Der Schuldner ist Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRA 7986 eingetragenen Firma Augenoptik Schure, Inh. Senders e.K. Im Verfahren werden nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen im schriftlichen Verfahren geprüft. Für das Verfahren wurden zwei verschiedene Prüfungsstichtage bekanntgegeben: Der erste Termin ist der 07.10.2025, der spätere Termin ist der 10.03.2026. Spätestens an diesen Tagen muss ein schriftlicher Widerspruch gegen zu prüfende Forderungen bei Gericht eingehen, wobei anzugeben ist, ob die Forderung nach Grund, Betrag oder Rang bestritten wird. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen sowie die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld niedergelegt. Gegen den Beschluss steht jedem Beteiligten, dessen Rechte beeinträchtigt sind, der Rechtsbehelf der Erinnerung gemäß § 11 Abs. 2 RPflG zu, der binnen zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bielefeld eingehen muss.
Originalbekanntmachung · Forderungsanmeldung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn Manuel Senders wird vom Amtsgericht Bielefeld unter dem Aktenzeichen 43 IN 587/24 bearbeitet. Am 14.08.2024 sind im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens vorläufige Maßnahmen angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Georg Welslau aus Mi…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn Manuel Senders wird vom Amtsgericht Bielefeld unter dem Aktenzeichen 43 IN 587/24 bearbeitet. Am 14.08.2024 sind im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens vorläufige Maßnahmen angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Georg Welslau aus Minden bestellt worden. Verfügungen des Schuldners über sein Vermögen bedürfen der Zustimmung des Verwalters, und Drittschuldnern ist die Zahlung an den Schuldner untersagt. Das Verfahren befindet sich in der Phase der Forderungsprüfung nachträglich angemeldeter Forderungen. Für das Jahr 2025 ist ein Prüfungsstichtag am 07.10.2025 festgelegt worden, an dem schriftliche Widersprüche gegen zu prüfende Forderungen bei Gericht eingehen müssen. Für das Jahr 2026 ist ein weiterer Prüfungsstichtag am 10.03.2026 angegeben. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen sowie die zugehörigen Urkunden sind auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 587/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Manuel Senders, geboren am 19.06.1979, Im Mühlenfeld 62, 21717 Fredenbeck
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen …
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 587/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Manuel Senders, geboren am 19.06.1979, Im Mühlenfeld 62, 21717 Fredenbeck
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 10.03.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.127 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
43 IN 587/24
Amtsgericht Bielefeld, 05.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 587/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Manuel Senders, geboren am 19.06.1979, Im Mühlenfeld 62, 21717 Fredenbeck, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Bad Oeynhausen unter HRA 7986 eingetragenen Firma Augenoptik Schure, Inh. Senders e.K., Scha…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 587/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Manuel Senders, geboren am 19.06.1979, Im Mühlenfeld 62, 21717 Fredenbeck, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Bad Oeynhausen unter HRA 7986 eingetragenen Firma Augenoptik Schure, Inh. Senders e.K., Scharn 7, 32423 Minden
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 07.10.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.127 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
43 IN 587/24
Amtsgericht Bielefeld, 04.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 587/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
des Herrn Manuel Senders, geboren am 19.06.1979, Friedrich-Wilhelm-Straße 15, 31675 Bückeburg, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Bad Oeynhausen unter HRA 7986 eingetragenen Firma Augenoptik Schure, Inh…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 587/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
des Herrn Manuel Senders, geboren am 19.06.1979, Friedrich-Wilhelm-Straße 15, 31675 Bückeburg, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Bad Oeynhausen unter HRA 7986 eingetragenen Firma Augenoptik Schure, Inh. Senders e.K., Scharn 7, 32423 Minden
ist am 14.08.2024, um 13:35 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Georg Welslau, Kuhlenstr. 97, 32429 Minden bestellt.
Verfügungen des Schuldners über Gegenstände seines Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern des Schuldners (Drittschuldnern) wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen des Schuldners einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
43 IN 587/24
Amtsgericht Bielefeld, 14.08.2024
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