Berichts- und PrüfungsterminRheinland-PfalzHRB 50755
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Insolvenzprofil
Seniorenresidenz Gau-Odernheim GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Bahnstraße 20, 55239 Gau-Odernheim
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Mainz HRB 50755
EUID
DET2304V.HRB50755
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Alzey
Aktenzeichen
1 IN 47/25
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe
Adresse
Hindenburgstraße 32, 55118 Mainz
Telefon
06131/619230
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
16.07.2025 , 09:50 Uhr
Eröffnung
01.10.2025 , 09:00 Uhr
Berichtstermin
12.11.2025 , 13:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
26.11.2025
Prüfungstermin Stichtag
17.12.2025
Gegenstand des Unternehmens
Die Errichtung und der Betrieb von ambulanten, stationären und teilstationären Alten- und sonstigen Pflegeeinrichtungen sowie die Erbringung der dazugehörigen und damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen und Geschäftstätigkeiten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Seniorenresidenz Gau-Odernheim GmbH ist am 01.10.2025 um 09:00 Uhr eröffnet worden. Zuvor war bereits am 16.07.2025 die vorläufige Verwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Dem vorläufigen Verwalter wurde zusätzlich die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt. Mit der Verfahrenseröffnung ist Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe als Insolvenzverwalter bestätigt. Die Gläubiger wurden aufgefordert, Insolvenzforderungen bis zum 26.11.2025 anzumelden und Sicherungsrechte mitzuteilen. Eine Gläubigerversammlung (Berichtstermin) ist für den 12.11.2025 anberaumt, in der unter anderem über die Person des Insolvenzverwalters und die Einsetzung eines Gläubigerausschusses entschieden wird. Der Prüfungstermin findet schriftlich statt; Stichtag hierfür ist der 17.12.2025. Der ursprüngliche Eröffnungsbeschluss wurde berichtigt, sodass das Verfahren nunmehr mit dem Datum vom 01.10.2025 geführt wird.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 47/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Seniorenresidenz Gau-Odernheim GmbH, Bahnstraße 20, 55239 Gau-Odernheim, vertr. d. d. Geschäftsführer Jens Brettschneider, Michael Dillmann und Volker Rober Hippler (AG Mainz, HRB 50755), ist am 16.07.2025 um 09:50 Uhr die vorläufige Verwaltung des Ver…
1 IN 47/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Seniorenresidenz Gau-Odernheim GmbH, Bahnstraße 20, 55239 Gau-Odernheim, vertr. d. d. Geschäftsführer Jens Brettschneider, Michael Dillmann und Volker Rober Hippler (AG Mainz, HRB 50755), ist am 16.07.2025 um 09:50 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe, Hindenburgstraße 32, 55118 Mainz, Tel.: 06131/619230, Fax: 06131/6192311 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Alzey, Schlossgasse 32, 55232 Alzey; elektronisches Gerichtspostfach: safe-sp1-1442817571156-015916782 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Alzey, 16.07.2025
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 47/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Seniorenresidenz Gau-Odernheim GmbH, Bahnstraße 20, 55239 Gau-Odernheim, vertr. d. d. Geschäftsführer Jens Brettschneider, Michael Dillmann und Volker Rober Hippler (AG Mainz, HRB 50755), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am 16.0…
1 IN 47/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Seniorenresidenz Gau-Odernheim GmbH, Bahnstraße 20, 55239 Gau-Odernheim, vertr. d. d. Geschäftsführer Jens Brettschneider, Michael Dillmann und Volker Rober Hippler (AG Mainz, HRB 50755), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am 16.07.2025 um 09:50 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Alzey, 29.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 47/25 : Über das Vermögen der Seniorenresidenz Gau-Odernheim GmbH, Bahnstraße 20, 55239 Gau-Odernheim, vertr. d. d. Geschäftsführer Jens Brettschneider, Michael Dillmann und Volker Rober Hippler (AG Mainz, HRB 50755), ist am 01.10.2025 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Re…
1 IN 47/25 : Über das Vermögen der Seniorenresidenz Gau-Odernheim GmbH, Bahnstraße 20, 55239 Gau-Odernheim, vertr. d. d. Geschäftsführer Jens Brettschneider, Michael Dillmann und Volker Rober Hippler (AG Mainz, HRB 50755), ist am 01.10.2025 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe, Hindenburgstraße 32, 55118 Mainz, Tel.: 06131/619230, Fax: 06131/6192311.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 26.11.2025 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird teilweise mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht werden folgende Termine abgehalten:
1. am: Mittwoch, 12.11.2025, 13:00 Uhr, Saal 107, Hauptgebäude, Schlossgasse 32, 55232 Alzey eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter (Berichtstermin);
der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
* die Veräußerung des Betriebes
sowie gegebenenfalls über:
* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,
2. Das Verfahren wird bezüglich des Prüfungstermins schriftlich durchgeführt (§ 5
Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 17.12.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
" Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden.
Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Alzey, Schlossgasse 32, 55232 Alzey; elektronisches Gerichtspostfach: safe-sp1-1442817571156-015916782 einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Alzey, 02.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 47/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Seniorenresidenz Gau-Odernheim GmbH, Bahnstraße 20, 55239 Gau-Odernheim, vertr. d. d. Geschäftsführer Jens Brettschneider, Michael Dillmann und Volker Rober Hippler (AG Mainz, HRB 50755), ist der Eröffnungsbeschluss berichtigt worden.
Der Beschluss datiert vo…
1 IN 47/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Seniorenresidenz Gau-Odernheim GmbH, Bahnstraße 20, 55239 Gau-Odernheim, vertr. d. d. Geschäftsführer Jens Brettschneider, Michael Dillmann und Volker Rober Hippler (AG Mainz, HRB 50755), ist der Eröffnungsbeschluss berichtigt worden.
Der Beschluss datiert vom 01.10.2025, nicht vom 30.09.2025. Dies ergibt sich sowohl aus dem Eröffnungszeitpunkt, als auch der Signatur.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche in diesem Verfahren ergangenen Beschlüsse vollständig eingesehen werden können, wenn lediglich das Aktenzeichen als Suchkriterium angegeben wird.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands der Hauptsache 600,00 EUR übersteigt. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Alzey, Schlossgasse 32, 55232 Alzey; elektronisches Gerichtspostfach: safe-sp1-1442817571156-015916782 oder dem Landgericht Mainz, Ernst-Ludwig-Straße, 55116 Mainz einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei den o. g. Gerichten eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei den o. g. Gerichten ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Alzey, 10.12.2025
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