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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Das Amtsgericht Bonn hat am 06.08.2024 um 12:10 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der S.E.N.T.A Construction and Cars GmbH, Siegburg, vorläufige Maßnahmen angeordnet (§§ 21, 22 InsO). Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Valerie Grapatin, Bonn, bestellt. Die Schuldnerin ist in ihrer Verfügungsbefugnis über Gegenstände ihres Vermögens eingeschränkt; Verfügungen sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Den Drittschuldnern wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen, und sie werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten. Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt.
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