Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Serhat GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Wellinghofer Str. 77, 44263 Dortmund
Handelsregister
Amtsgericht Dortmund HRA 17947
EUID
DER2402.HRA17947
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dortmund
Aktenzeichen
252 IN 15/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Wolfgang Piroth
Adresse
Joseph-von-Frauenhofer-Straße 29, 44227 Dortmund
Telefon
0231/58440419
Termine & Fristen
Antragseingang
14.02.2024
Eröffnung
04.09.2024 , 10:26 Uhr
Forderungsanmeldefrist
28.10.2024
Einsichtnahme Forderungen
06.11.2024
Berichtstermin
25.11.2024
Prüfungstermin
09.04.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Serhat GmbH & Co. KG ist beim Amtsgericht Dortmund unter dem Aktenzeichen 252 IN 15/24 anhängig. Der Schuldner ist im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund als HRA 17947 eingetragen. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist die Serhat Verwaltungs-GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Leipzig unter HRB 41958. Im Rahmen des Verfahrens werden nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen im schriftlichen Verfahren geprüft gemäß § 177 Abs. 1 InsO. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist auf den 09.04.2025 festgesetzt. Bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch gegen zu prüfende Forderungen bei Gericht eingehen. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen sowie die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.218 niedergelegt. Gläubiger, deren Forderungen bereits festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung gemäß § 179 Abs. 3 S. 3 InsO.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Serhat GmbH & Co. KG ist am 04.09.2024 um 10:26 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Antrag auf Eröffnung ist am 14.02.2024 bei Gericht eingegangen. Das Verfahren wird unter Führung des zuerst genannten Verfahrens mit dem Verfahren 252 IN 1002…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Serhat GmbH & Co. KG ist am 04.09.2024 um 10:26 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Antrag auf Eröffnung ist am 14.02.2024 bei Gericht eingegangen. Das Verfahren wird unter Führung des zuerst genannten Verfahrens mit dem Verfahren 252 IN 1002/24 verbunden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Wolfgang Piroth ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 28.10.2024 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Der Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 25.11.2024. Bis zu diesem Datum können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu verschiedenen Punkten einreichen. Die Tabelle mit den Forderungen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters sind ab dem 06.11.2024 zur Einsicht niedergelegt worden. Ein weiterer Termin ist der Prüfungsstichtag für nachträglich angemeldete Forderungen am 09.04.2025, an dem ein schriftlicher Widerspruch bei Gericht eingehen muss.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 252 IN 15/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRA 17947 eingetragenen Serhat GmbH & Co. KG, Wellinghofer Straße 77, 44263 Dortmund, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsreg…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 252 IN 15/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRA 17947 eingetragenen Serhat GmbH & Co. KG, Wellinghofer Straße 77, 44263 Dortmund, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Leipzig unter HRB 41958 eingetragene Serhat Verwaltungs-GmbH, Torgauer Straße 231 - 233, 04347 Leipzig, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Keoma John Isamel Schoonderwoert
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 09.04.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.218 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
252 IN 15/24
Amtsgericht Dortmund, 17.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 252 IN 15/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRA 17947 eingetragenen Serhat GmbH & Co. KG, Wellinghofer Straße 77, 44263 Dortmund, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Lei…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 252 IN 15/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRA 17947 eingetragenen Serhat GmbH & Co. KG, Wellinghofer Straße 77, 44263 Dortmund, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Leipzig unter HRB 41958 eingetragene Serhat Verwaltungs-GmbH GmbH, Torgauer Straße 231 - 233, 04347 Leipzig, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Keoma John Isamel Schoonderwoert,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 04.09.2024, um 10:26 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 14.02.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zugleich werden die Verfahren 252 IN 15/24 und 252 IN 1002/24 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Wolfgang Piroth, Joseph-von-Frauenhofer-Straße 29, 44227 Dortmund, Telefon: 0231/58440419, Fax: 023158978972.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 28.10.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 25.11.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 06.11.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.218 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
252 IN 15/24
Dortmund, 04.09.2024
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