Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Seven Car rent 'n' drive OHG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
OHG
Bundesland
Bayern
Adresse
Pfeuferstraße 33, 81373 München
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht München HRA 85890
EUID
DED2601V.HRA85890
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht München
Aktenzeichen
1377/25
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Oliver Schartl
Rolle
vorläufiger Insolvenzverwalter
Adresse
Herzog-Heinrich-Straße 9, 80336 München
Telefon
+49(89)54511121
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
15.09.2025 , 09:00 Uhr
Aufhebung
29.12.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Verfahren über den Antrag der Seven Car rent 'n' drive OHG, München, wurde am 15.09.2025 die vorläufige Insolvenverwaltung angeordnet. Zu diesem Zweck ist Rechtsanwalt Oliver Schartl als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Mit der Anordnung sind Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des Verwalters wirksam und die Einziehung von Außenständen unterliegt seiner Ermächtigung. Zudem wurden Sicherungsmaßnahmen gegen das Einziehen bestimmter Fahrzeuge (Porsche 992, Audi A8 L 55, BMW iX xDrive40) durch die AutoEuropa Bank, Audi Bank und BMW Bank GmbH untersagt. Die mit Beschluss vom 15.09.2025 angeordneten Sicherungsmaßnahmen sind am 29.12.2025 wieder aufgehoben. Das Verfahren über das eigene Vermögen der Schuldnerin ist mangels Masse abgewiesen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1542 IN 1377/25
|
In dem Verfahren über den Antrag d.
Seven Car rent 'n' drive OHG, Pfeuferstraße 33, 81373 München, vertreten durch die persönlich haftenden Gesellschafter Fraaß-Nedeljkovic Nenad und Knezevic Veljko
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRA 85890
- Schuldnerin -
auf Eröffn…
1542 IN 1377/25
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In dem Verfahren über den Antrag d.
Seven Car rent 'n' drive OHG, Pfeuferstraße 33, 81373 München, vertreten durch die persönlich haftenden Gesellschafter Fraaß-Nedeljkovic Nenad und Knezevic Veljko
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRA 85890
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
|
Beschluss:
Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wird mangels Masse abgewiesen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 29.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1542 IN 1377/25
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In dem Verfahren über den Antrag d.
Seven Car rent 'n' drive OHG, Pfeuferstraße 33, 81373 München, vertreten durch die persönlich haftenden Gesellschafter Fraaß-Nedeljkovic Nenad und Knezevic Veljko
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRA 85890
- Schuldnerin -
auf Eröffn…
1542 IN 1377/25
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In dem Verfahren über den Antrag d.
Seven Car rent 'n' drive OHG, Pfeuferstraße 33, 81373 München, vertreten durch die persönlich haftenden Gesellschafter Fraaß-Nedeljkovic Nenad und Knezevic Veljko
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRA 85890
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
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Beschluss:
Die mit Beschluss vom 15.09.2025 angeordneten Sicherungsmaßnahmen werden aufgehoben.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 29.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1542 IN 1377/25
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In dem Verfahren über den Antrag d.
Seven Car rent 'n' drive OHG, Pfeuferstraße 33, 81373 München, vertreten durch die persönlich haftenden Gesellschafter Fraaß-Nedeljkovic Nenad und Knezevic Veljko
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRA 85890
- Schuldnerin -
auf Eröffn…
1542 IN 1377/25
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In dem Verfahren über den Antrag d.
Seven Car rent 'n' drive OHG, Pfeuferstraße 33, 81373 München, vertreten durch die persönlich haftenden Gesellschafter Fraaß-Nedeljkovic Nenad und Knezevic Veljko
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRA 85890
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
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Beschluss:
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 15.09.2025 um 09:00 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Oliver Schartl, Herzog-Heinrich-Straße 9, 80336 München, Telefondurchwahl: +49(89)54511121, Telefon: +49(89)545110, Telefax: +49(89)54511444, Email: oliver.schartl@mhbk.de.
|wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.
|der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Forderungen der Insolvenzschuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen und auf ein von ihm einzurichtendes Treuhandkonto auf den Namen des vorläufigen Insolvenzverwalters mit der Schuldnerin als wirtschaftlich Berechtigter einzuzahlen.
|Der AutoEuropa Bank, Zweigniederlassung der Volkswagen Bank GmbH, Gifhorner Straße 57, 38112 Braunschweig, wird untersagt, das Fahrzeug Porsche 992, amtl. Kennzeichen M-SC 9450, einzuziehen.
|Der Audi Bank, Zweigniederlassung der Volkswagen Bank GmbH, Gifhorner Straße 57, 38112 Braunschweig, wird untersagt, das Fahrzeug Audi A8 L 55, amtl. Kennzeichen M- UR 2986, einzuziehen.
|Der BMW Bank GmbH, Lilienthalallee 26, 80939 München, wird untersagt, das Fahrzeug BMW iX xDrive40, amtl. Kennzeichen M-SC 8798, einzuziehen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 15.09.2025
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