Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Seven Hills Steam Inh. Karsten-Armin Dabers e. K. vertr. d. d. Inhaber Karsten-Armin Dabers
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
SE
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Hildesheimer Straße 67, 31061 Alfeld (Leine)
Handelsregister
Amtsgericht Hildesheim HRA 202261
EUID
DEP2408.HRA202261
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hildesheim
Aktenzeichen
51 IN 56/25
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Karina Schwarz
Adresse
Alter Markt 1, 31134 Hildesheim
Telefon
0 51 21/9 17 10
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
18.03.2026 , 11:15 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Am 18.03.2026 hat das Amtsgericht Hildesheim im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Seven Hills Steam Inh. Karsten-Armin Dabers e. K. die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet. Die Antragsgegnerin wird durch die Inhaberin Karsten-Armin Dabers vertreten. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist die Rechtsanwältin Karina Schwarz bestellt worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Gegen die Entscheidung kann die Antragsgegnerin sowie ggf. auch Gläubiger innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde einlegen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
51 IN 56/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Seven Hills Steam Inh. Karsten-Armin Dabers e. K. vertr. d. d. Inhaber Karsten-Armin Dabers, Hildesheimer Str. 67, 31061 Alfeld (Leine), Inh. Karsten-Armin Dabers e. K. (AG Hildesheim, HRA 202261), vertr. d.: Karsten-Armin Dabers, An der Wolfseiche 19…
51 IN 56/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Seven Hills Steam Inh. Karsten-Armin Dabers e. K. vertr. d. d. Inhaber Karsten-Armin Dabers, Hildesheimer Str. 67, 31061 Alfeld (Leine), Inh. Karsten-Armin Dabers e. K. (AG Hildesheim, HRA 202261), vertr. d.: Karsten-Armin Dabers, An der Wolfseiche 19, 31061 Alfeld (Leine), (Inhaber), ist am 18.03.2026 um 11:15 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Karina Schwarz, Alter Markt 1, 31134 Hildesheim, Tel.: 0 51 21/9 17 10, Fax: 0 51 21/91 71 71 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hildesheim, 18.03.2026
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