Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
SG Montage GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Friedberg (Hessen) HRB 10959
EUID
DEM1405.HRB10959
Insolvenzgericht
Gericht
AG Friedberg (Hessen)
Aktenzeichen
60 IN 106/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Christine Tryfon
Adresse
Gotenstraße 51, 65929 Frankfurt am Main
Telefon
069-153408410
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
22.06.2026 , 15:20 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der SG Montage GmbH ist am 22.06.2026 um 15:20 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Christine Tryfon bestellt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
60 IN 106/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der SG Montage GmbH, Industriestraße 12, 61200 Wölfersheim (AG Friedberg (Hessen), HRB 10959), vertr. d.: Codrut-Iulian Gheorghiu, Industriestraße 12, 61200 Wölfersheim, (Geschäftsführer), ist am 22.06.2026 um 15:20 Uhr die vorläufige Verwaltung des Verm…
60 IN 106/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der SG Montage GmbH, Industriestraße 12, 61200 Wölfersheim (AG Friedberg (Hessen), HRB 10959), vertr. d.: Codrut-Iulian Gheorghiu, Industriestraße 12, 61200 Wölfersheim, (Geschäftsführer), ist am 22.06.2026 um 15:20 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Christine Tryfon, Gotenstraße 51, 65929 Frankfurt am Main, Tel.: 069-153408410, Fax: 069-153408419, E-Mail: info@tryfon-frankfurt.com bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Friedberg, Homburger Straße 18, 61169 Friedberg (Hessen) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Friedberg (Hessen), 22.06.2026
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