Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
SG Service UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Ottostraße 1a, 50170 Kerpen
Handelsregister
Amtsgericht Köln HRB 93400
EUID
DER3306.HRB93400
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70k IN 154/25
Phase
Eröffnungsbeschluss
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Sebastian Harder
Adresse
Wilhelmstr. 40-42, 53111 Bonn
Telefon
0228 92666 0
Termine & Fristen
Antrag Gläubiger
08.04.2025
Antrag Gläubiger
11.07.2025
Eröffnung
04.11.2025 , 14:03 Uhr
Forderungsanmeldefrist
03.01.2026
Prüfungstermin Stichtag
03.02.2026
Gegenstand des Unternehmens
die Kraftfahrzeuginstandhaltung sowie sämtliche damit verbundenen Tätigkeiten, die Fahrzeugüberführung auf eigener Achse und der Betrieb einer Kunstgalerie.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Hauptinsolvenzverfahren über das Vermögen der SG Service UG (haftungsbeschränkt) ist am 04.11.2025 um 14:03 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung durch das Amtsgericht Köln eröffnet worden. Die Eröffnung erfolgte auf Anträge von Gläubigern, die am 08.04.2025 bzw. 11.07.2025 eingegangen waren. Zugleich wurden die Verfahren mit den Aktenzeichen 70k IN 154/25 und 70k IN 299/25 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Sebastian Harder ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 03.01.2026. Der Stichtag für den Prüfungstermin ist der 03.02.2026. Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird verzichtet. Die Unterlagen werden ab dem 13.01.2026 zur Einsicht niedergelegt. Gegen den Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde zu.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 154/25
Eröffnungsbeschluss
(Hauptinsolvenzverfahren gemäß Artikel 3 Abs. 1 EuInsVO)
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Köln unter HRB 93400 eingetragenen SG Service UG (haftungsbeschränkt), Ottostr. 1a, 50170 Kerpen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer H…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 154/25
Eröffnungsbeschluss
(Hauptinsolvenzverfahren gemäß Artikel 3 Abs. 1 EuInsVO)
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Köln unter HRB 93400 eingetragenen SG Service UG (haftungsbeschränkt), Ottostr. 1a, 50170 Kerpen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stephan Glatho, Ottostr. 1a, 50170 Kerpen
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 04.11.2025, um 14:03 Uhr das Insolvenzverfahren als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 08.04.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags eines Gläubigers sowie eines am 11.07.2025 eingegangenen weiteren Antrags einer Gläubigerin.
Zugleich werden die Verfahren [Verfahren.Geschaeftsnummer] und [Inso.Parallelverfahren.Geschaeftszeichen] unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt
Rechtsanwalt Sebastian Harder, Wilhelmstr. 40-42, 53111 Bonn, Telefon: 0228 92666 0, Fax: 0228 92666 99.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 03.01.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO verzichtet.
Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 176 InsO) entspricht, ist der
der 03.02.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 13.01.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1228 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Haben Gläubiger vorgetragen, die Forderung stamme aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung der Schuldnerin, aus einer vorsätzlich pflichtwidrigen Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder einer Steuerstraftat des Schuldners nach §§ 370, 373 oder 384 der Abgabenordnung, so hat die Schuldnerin im Widerspruch zusätzlich anzugeben, ob sie diesen Vortrag bestreitet.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
70k IN 154/25
Amtsgericht Köln, 04.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 154/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Köln unter HRB 93400 eingetragenen SG Service UG (haftungsbeschränkt), Ottostr. 1a, 50170 Kerpen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stephan Glatho, Ottostr. 1a, 50170 Kerpen
Der …
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 154/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Köln unter HRB 93400 eingetragenen SG Service UG (haftungsbeschränkt), Ottostr. 1a, 50170 Kerpen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stephan Glatho, Ottostr. 1a, 50170 Kerpen
Der Beschluss vom 04.11.2025 wird gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass der dritte Absatz vollständig wie folgt lautet:
Zugleich werden die Verfahren 70k IN 154/25 und 70k IN 299/25 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).
Gründe:
Durch ein Versehen waren die Aktenzeichen der zu verbindenden Verfahren nicht im Beschluss genannt.
70k IN 154/25
Amtsgericht Köln, 26.11.2025
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