Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
SHB Stahl- und Hartgusswerk Bösdorf GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Werkstraße 7, 04249 Leipzig
Handelsregister
Amtsgericht Leipzig HRB 13893
EUID
DEU1308.HRB13893
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
500 IN 138/25
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Jan-Philipp Hoos
Rolle
Sachwalter
Adresse
Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf
Telefon
0211/5406800
Termine & Fristen
Eröffnung
01.09.2025 , 09:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
01.10.2025
Berichtstermin
22.10.2025 , 11:00 Uhr
Prüfungstermin
22.10.2025 , 11:00 Uhr
Prüfungsstichtag
18.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
Herstellung und Vertrieb von Gusserzeugnissen und Erzeugnissen der Umformtechnik. Gegenstand des Unternehmens ist ferner die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der SHB Grundstücks GmbH & Co. KG mit Sitz in Leipzig, die das Halten und Verwalten der in ihrem Eigentum stehenden Grundstücke zum Gegenstand hat.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SHB Stahl- und Hartgusswerk Bösdorf GmbH ist am 01.09.2025 um 09:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Die Eröffnung erfolgte auf Antrag der Schuldnerin vom 11.07.2025. Es wird Eigenverwaltung angeordnet, wobei die Schuldnerin unter Aufsicht eines Sachwalters über die Insolvenzmasse verfügt. Zum Sachwalter ist Rechtsanwalt Dr. Jan-Philipp Hoos ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 01.10.2025 bei dem Sachwalter anzumelden. Ein vorläufiger Gläubigerausschuss wurde eingesetzt, dessen Mitglieder noch ihre Annahmeerklärung abgeben müssen. Für den 22.10.2025 ist ein gemeinsamer Termin zur Gläubigerversammlung (Berichtstermin und Prüfungstermin) angesetzt. In einer nachfolgenden Bekanntmachung vom 23.04.2026 wird angeordnet, dass nachträglich angemeldete Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden. Der Prüfungsstichtag hierfür ist der 18.06.2026.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 138/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Leipzig unter HRB 13893 eingetragenen SHB Stahl- und Hartgusswerk Bösdorf GmbH, Werkstraße 7, 04249 Leipzig, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Viktor Babushchak,
Ver…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 138/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Leipzig unter HRB 13893 eingetragenen SHB Stahl- und Hartgusswerk Bösdorf GmbH, Werkstraße 7, 04249 Leipzig, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Viktor Babushchak,
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Lambrecht Partnerschaft von Rechtanwälten mbB, Mühlenstraße 36, 40213 Düsseldorf,
vorläufiger Sachwalter
Herr Rechtsanwalt Jan-Philipp Hoos, Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf,
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 18.06.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.333 niedergelegt.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
500 IN 138/25
Amtsgericht Düsseldorf, 23.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 138/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Leipzig unter HRB 13893 eingetragenen SHB Stahl- und Hartgusswerk Bösdorf GmbH, Werkstraße 7, 04249 Leipzig, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Viktor Babushchak
wird wegen Zahlungsunfähigkeit…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 138/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Leipzig unter HRB 13893 eingetragenen SHB Stahl- und Hartgusswerk Bösdorf GmbH, Werkstraße 7, 04249 Leipzig, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Viktor Babushchak
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.09.2025, um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 11.07.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Der zugrunde liegende Antrag ist am 11.07.2025 bei Gericht eingegangen.
Es wird Eigenverwaltung angeordnet. Die Schuldnerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§§ 270 - 285 InsO).
Zum Sachwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Jan-Philipp Hoos, Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf , Tel. Nr.0211/5406800 , Fax Nr. 0211540680199.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 01.10.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Sachwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist die Tätigkeit des mit Beschluss vom 11.07.2025 eingesetzten vorläufigen Gläubigerausschusses im Eröffnungsverfahren (§ 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1a) beendet.
Es wird ein vorläufiger Gläubigerausschuss nach Eröffnung (§ 67 Abs. 1 InsO) eingesetzt.
Zu Mitgliedern werden bestimmt:
Atradius Kreditversicherung, NL d. Atradius Crédito y Caución S.A. de Seguros y Reaseguros, Spanien, vertr.d.Gerd Haffke, Opladener Straße 14, 50679 Köln
Maik Völz, Betriebsrat c/o SHB Stahl und Hartgusswerk Bösdorf GmbH, Werkstraße 7, 04249 Leipzig
Alexander Friedrich, c/o Stork Umwelt GmbH, Am Ostergraben 6, 04435 Schkeuditz.
Die Bestimmung wird erst mit der Annahmeerklärung des jeweiligen Gläubigerausschussmitgliedes wirksam.
Die Annahme ist unverzüglich gegenüber dem Gericht zu erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts der Schuldnerin über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Mittwoch, 22.10.2025, 11:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, 2. Etage, Sitzungssaal 2.216.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Sachwalters,
- die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Schuldnerin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 08.10.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.333 niedergelegt.
Der Sachwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
500 IN 138/25
Düsseldorf, 01.09.2025
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