Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Shilev Dynamic GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Siemensstraße 5, 31177 Harsum
Handelsregister
Amtsgericht Hildesheim HRB 205391
EUID
DEP2408.HRB205391
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hildesheim
Aktenzeichen
50 IN 68/21
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Christian Willmer
Termine & Fristen
Prüfungstermin
08.09.2025
Schlusstermin
10.12.2025
Gegenstand des Unternehmens
Herstellung, Handel und Wartung von Produkten, Hilfsmitteln und Geräten aus dem Bereich der Medizintechnik, Rehatechnik und Orthopädietechnik
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Shilev Dynamic GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Shimon Levy, sind wesentliche Verfahrensschritte erfolgt. Die Prüfung nach Ablauf der Anmeldefrist wurde im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei der Stichtag für den besonderen Prüfungstermin auf den 08.09.2025 festgelegt wurde. Der verfügbare Massebestand beträgt 6.330,95 €, während die Insolvenzforderungen in Höhe von 443.501,65 € zu berücksichtigen sind. Die Zustimmung zur Schlussverteilung ist erteilt worden, und der Schlusstermin ist auf den 10.12.2025 bestimmt. Der Insolvenzverwalter Dr. Christian Willmer hat die Vergütung und Auslagen erhalten, wobei die Masse für die Berechnung der Vergütung 9.712,48 € beträgt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
50 IN 68/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Shilev Dynamic GmbH, vetr.d.d. Geschftsführer Shimon Levy, Siemensstr. 5, 31177 Harsum (AG Hildesheim, HRB 205391), ist das Verfahren gemäß § 211 InsO mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse eingestellt worden.
Der vollständige Beschluss kann…
50 IN 68/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Shilev Dynamic GmbH, vetr.d.d. Geschftsführer Shimon Levy, Siemensstr. 5, 31177 Harsum (AG Hildesheim, HRB 205391), ist das Verfahren gemäß § 211 InsO mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse eingestellt worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hildesheim, 20.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
50 IN 68/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Shilev Dynamic GmbH, vetr.d.d. Geschftsführer Shimon Levy, Siemensstr. 5, 31177 Harsum (AG Hildesheim, HRB 205391), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften F…
50 IN 68/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Shilev Dynamic GmbH, vetr.d.d. Geschftsführer Shimon Levy, Siemensstr. 5, 31177 Harsum (AG Hildesheim, HRB 205391), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 08.09.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hildesheim, 05.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
- 50 IN 68/21 -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Shilev Dynamic GmbH, Siemens-
straße 5, 31177 Harsum, soll mit gerichtlicher Genehmigung die Schlussverteilung
stattfinden. Der verfügbare Massebestand beträgt 6.330,95 € abzüglich noch zu be-
rücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Sodann…
- 50 IN 68/21 -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Shilev Dynamic GmbH, Siemens-
straße 5, 31177 Harsum, soll mit gerichtlicher Genehmigung die Schlussverteilung
stattfinden. Der verfügbare Massebestand beträgt 6.330,95 € abzüglich noch zu be-
rücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Sodann sind Insolvenzfor-
derungen in Höhe von 443.501,65 € zu berücksichtigen. Das Schlussverzeichnis liegt
für die Beteiligten aus auf der Geschäftsstelle des Amtsgericht Hildesheim,
Az.: 50 IN 68/21.
Amtsgericht Hildesheim, 29.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
50 IN 68/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Shilev Dynamic GmbH, vetr.d.d. Geschftsführer Shimon Levy, Siemensstr. 5, 31177 Harsum (AG Hildesheim, HRB 205391), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Schlusstermin wird bestimmt auf:
10.12.2025.
Der Termin dien…
50 IN 68/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Shilev Dynamic GmbH, vetr.d.d. Geschftsführer Shimon Levy, Siemensstr. 5, 31177 Harsum (AG Hildesheim, HRB 205391), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Schlusstermin wird bestimmt auf:
10.12.2025.
Der Termin dient der
a) Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen
b) Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
d) Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden 1 Woche vor dem oben genannten Termin in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hildesheim, 26.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
50 IN 68/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Shilev Dynamic GmbH, vetr.d.d. Geschftsführer Shimon Levy, Siemensstr. 5, 31177 Harsum (AG Hildesheim, HRB 205391), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Christian Willmer festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind…
50 IN 68/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Shilev Dynamic GmbH, vetr.d.d. Geschftsführer Shimon Levy, Siemensstr. 5, 31177 Harsum (AG Hildesheim, HRB 205391), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Christian Willmer festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hildesheim eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 9.712,48 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 101,50 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 29 erfolgten Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hildesheim, 26.09.2025
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