Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
SHK Heizung & Lüftung GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Geilenkirchener Straße 426, 52134 Herzogenrath
Handelsregister
Amtsgericht Aachen HRB 27020
EUID
DER3101.HRB27020
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Aachen
Aktenzeichen
93 IN 55/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anzeige Masseunzulänglichkeit
21.08.2025
Stichtag Gläubigerversammlung
24.04.2026
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist die Planung und Montage von Heizungs-, Sanitär- und Lüftungsanlagen, der Bau von Solaranlagen, der Lüftungskanalbau, der Einbau von genormten Formteilen, der Trockenbau sowie Schall-, Wärme und Kälteisolierung. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Gesellschaftszweck dienlich sind. Sie darf sich auch an anderen Unternehmen beteiligen, sie vertreten oder andere Unternehmen erwerben. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SHK Heizung & Lüftung GmbH ist beim Amtsgericht Aachen anhängig. Am 21.08.2025 ist beim Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO). Ein Stichtag für die Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung ist der 24.04.2026. Bis zu diesem Termin können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu Tagesordnungspunkten einreichen, darunter die Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, hier die Zustimmung eines Vergleichs in Höhe von 12.000,00 Euro zur Vermeidung eines Rechtsstreits zwischen Insolvenzverwalter und dem Geschäftsführer bezüglich möglicher Schadensersatz- und Haftungsansprüche. Die Einberufung der Gläubigerversammlung erfolgte durch Antrag vom 30.03.2026. Bei Nichtteilnahme an der schriftlichen Abstimmung gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen als erteilt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 93 IN 55/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 27020 eingetragenen SHK Heizung & Lüftung GmbH, Geilenkirchener Straße 426, 52134 Herzogenrath, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Murat Özer,
Verfahrensbe…
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 93 IN 55/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 27020 eingetragenen SHK Heizung & Lüftung GmbH, Geilenkirchener Straße 426, 52134 Herzogenrath, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Murat Özer,
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Wiedemann u. a., Eupener Str. 181, 52066 Aachen
Stichtag, der der Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung (§§ 5 Abs. 2, 74, 75 InsO) entspricht, ist der 24.04.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu den nachfolgenden Tagesordnungspunkten bei Gericht einreichen:
zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier:
Zustimmung eines Vergleichs in Höhe von € 12.000,00 zur Vermeidung eines Rechtsstreits zwischen Insolvenzverwalter und dem Geschäftsführer bezüglich möglicher Schadensersatz- und Haftungsansprüche,
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Antrag auf Einberufungen der Gläubigerversammlung vom 30.03.2026 nebst Beschlussantrag verwiesen.
Der Antrag mit den ausführlichen Gründen zur Beschlussvorlage kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, Zimmer Nr. D 0.405 eingesehen werden.
Die Stellungnahme sollte einen Beschlussvorschlag enthalten.
Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter Gläubiger teil, ist von einer Beschlussunfähigkeit auszugehen. Somit gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§§ 5 Abs. 2 ; 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
93 IN 55/25
Amtsgericht Aachen, 02.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 93 IN 55/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 27020 eingetragenen SHK Heizung & Lüftung GmbH, Geilenkirchener Straße 426, 52134 Herzogenrath, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Murat Özer,
ist am 21.08…
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 93 IN 55/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 27020 eingetragenen SHK Heizung & Lüftung GmbH, Geilenkirchener Straße 426, 52134 Herzogenrath, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Murat Özer,
ist am 21.08.2025 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
93 IN 55/25
Amtsgericht Aachen, 22.08.2025
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