Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
SHL GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Harmoniestr. 24, 63456 Hanau
Handelsregister
Amtsgericht Hanau HRB 98768
EUID
DEM1502.HRB98768
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hanau
Aktenzeichen
70 IN 491/23
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathert
Kanzlei
brinkmann-partner.de
Adresse
Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main
Telefon
069-370022-0
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
22.02.2024 , 10:00 Uhr
Eröffnung
28.03.2024 , 13:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
06.05.2024
Widerspruchsfrist
03.06.2024
Prüfungstermin
23.03.2026
Gegenstand des Unternehmens
Trockenbauarbeiten und der Einbau von genormten Bauteilen sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SHL GmbH wurde am 22.02.2024 die vorläufige Verwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Das Insolvenzverfahren ist am 28.03.2024 eröffnet worden. Gläubiger sind aufgefordert, Insolvenzforderungen bis zum 06.05.2024 schriftlich anzumelden. Widersprüche gegen Forderungen sowie Anträge zu verschiedenen Verfahrensangelegenheiten müssen bis zum 03.006.2024 eingereicht werden. Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren durchgeführt, wobei der Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, auf den 23.03.2026 festgelegt ist.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Az.: 70 IN 491/23 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der SHL GmbH, Harmoniestraße 24, 63456 Hanau (AG Hanau, HRB 98768), vertr. d.: Hizri Livoreka, Friedhofstraße 54, 63065 Offenbach am Main, (Geschäftsführer), ist am 22.02.2024 um 10:00 Uhr die vorläufige Verwaltung ihres Vermögens angeordnet worden. V…
Az.: 70 IN 491/23 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der SHL GmbH, Harmoniestraße 24, 63456 Hanau (AG Hanau, HRB 98768), vertr. d.: Hizri Livoreka, Friedhofstraße 54, 63065 Offenbach am Main, (Geschäftsführer), ist am 22.02.2024 um 10:00 Uhr die vorläufige Verwaltung ihres Vermögens angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069-370022-0, Fax: 069-370022-111, E-Mail: m.plathner@brinkmann-partner.de bestellt worden.
Amtsgericht Hanau, 22.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr.: 70 IN 491/23 Am 28.03.2024 um 13:00 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der SHL GmbH, Harmoniestraße 24, 63456 Hanau (AG Hanau, HRB 98768), vertr. d.: Hizri Livoreka, Friedhofstraße 54, 63065 Offenbach am Main, (Geschäftsführer),. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Jan …
Geschäfts-Nr.: 70 IN 491/23 Am 28.03.2024 um 13:00 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der SHL GmbH, Harmoniestraße 24, 63456 Hanau (AG Hanau, HRB 98768), vertr. d.: Hizri Livoreka, Friedhofstraße 54, 63065 Offenbach am Main, (Geschäftsführer),. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069-370022-0, Fax: 069-370022-111, E-Mail: m.plathner@brinkmann-partner.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich, in EURO und unter Beachtung des § 174 der Insolvenzordnung anzumelden bis: 06.05.2024.
b) unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt.
- Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
- Anträge über:
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271, 272, 277 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,
müssen schriftlich bis zum 03.06.2024 (Frist, die dem Prüfungstermin im schriftlichen Verfahren entspricht) eingereicht werden. Verspätete Eingaben können nicht berücksichtigt werden.
Hinweis:
- Für den Fall dass die Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist, gelten Zustimmung nach § 160 InsO als erteilt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hanau, 28.03.2024.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 491/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SHL GmbH, Harmoniestraße 24, 63456 Hanau (AG Hanau, HRB 98768), vertr. d.: Hizri Livoreka, Friedhofstraße 54, 63065 Offenbach am Main, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schrift…
70 IN 491/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SHL GmbH, Harmoniestraße 24, 63456 Hanau (AG Hanau, HRB 98768), vertr. d.: Hizri Livoreka, Friedhofstraße 54, 63065 Offenbach am Main, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 23.03.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hanau, 25.11.2025
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