Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
ShopBooster E-Commerce GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Handelsregister
Amtsgericht Berlin HRB 223845
EUID
DEF1103R.HRB223845
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 205/25
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Lutz Köster
Adresse
Friedrich-Ebert-Straße 50, 14469 Potsdam
Termine & Fristen
Eröffnung
24.09.2025 , 15:30 Uhr
Forderungsanmeldefrist
07.11.2025
Einsichtnahme Unterlagen
21.11.2025
Berichts- und Prüfungstermin
17.12.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ShopBooster E-Commerce GmbH ist am 24.09.2025 um 15:30 Uhr eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Lutz Köster bestellt. Forderungen der Gläubiger sind bis zum 07.1erm 2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Verwalter anzumelden. Die Anmeldung kann elektronisch erfolgen. Der Berichts- und Prüfstichtag ist der 17. Dezember 2025. Bis zu diesem Termin müssen auch schriftliche Widerspruch gegen Forderungen sowie Anträge zur Beschlussfassung über die Person des Verwalters, die Zahlung von Unterhalt aus der Masse, die Verwertung der Masse oder die Anordnung der Eigenverwaltung beim Insolvenzgericht eingereicht werden. Die Tabelle und die Anmeldungsunterlagen liegen spätestens ab dem 21.11.2025 auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Cottbus zur Einsicht aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen ShopBooster E-Commerce GmbH, Schmöckwitzer Str. 79 A, 15732 Eichwalde, wurde am 24.09.2025, um 15:30 Uhr, das Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Lutz Köster, Friedrich-Ebert-Straße 50, 14469 Potsdam. Forderungen der Insolvenzgläu…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen ShopBooster E-Commerce GmbH, Schmöckwitzer Str. 79 A, 15732 Eichwalde, wurde am 24.09.2025, um 15:30 Uhr, das Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Lutz Köster, Friedrich-Ebert-Straße 50, 14469 Potsdam. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 07.11.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Verwalter anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen. Der Insolvenzverwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat vorgeben. Er muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg i. S. d. § 130 a ZPO für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130 a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; § 173 ZPO bleibt davon unberührt. Die Forderungen nachrangiger Gläubiger sind nur anzumelden, soweit das Insolvenzgericht besonders zur Anmeldung dieser Forderungen auffordert. Bei der Anmeldung solcher Forderungen ist auf den Nachrang hinzuweisen und die dem Gläubiger zustehende Rangstelle zu bezeichnen. Die Tabelle und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 21.11.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Amtsgericht Cottbus, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus, niedergelegt. Berichts- und Prüfungsstichtag (§§ 5 Abs. 2 Satz 1, 156, 176 InsO) ist Mittwoch, 17. Dezember 2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet oder der Prüfung von nachträglich angemeldeten Forderungen widerspricht, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Anträge zur Beschlussfassung über die Person des Verwalters, die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO), die Verwertung der Masse (§§ 149, 159 bis 163, InsO), die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO), den Gläubigerausschuss sind ebenfalls bis zum Prüfungsstichtag beim Insolvenzgericht einzureichen. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO). Rechtmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de) Amtsgericht Cottbus, 26. September 2025, Az.: 63 IN 205/25
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