Aufhebung des VerfahrensBaden-WürttembergHRB 713551
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Insolvenzprofil
Sicko CNC - Zerspannungstechnik GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Gewerbestraße 5, 75059 Zaisenhausen
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Mannheim HRB 713551
EUID
DEB8535.HRB713551
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
60 IN 1020/22
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Harald Kroth
Adresse
Eisenbahnstraße 19 - 23, 77855 Achern
Termine & Fristen
Antrag Vergütung
20.08.2024
Beschluss Vergütung
21.08.2024
Widerspruchsfrist Forderungen
14.11.2024
Aufhebung
03.02.2026
Gegenstand des Unternehmens
Lohnfertigung in der Metall- und Kunststoffbearbeitung.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sicko CNC - Zerspanungstechnik GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Hubert Paul Kaiser, ist nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverhebung aufgehoben worden. Das Registergericht ist das Amtsgericht Mannheim. Verfahrensbevollmächtigte sind die Rechtsanwälte Grub Brugger aus Stuttgart. Gegen die Entscheidung der Aufhebung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Karlsruhe Erinnerung eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet. Die öffentliche Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald zwei weitere Tage nach der Veröffentlichung verstrichen sind. Rechtsbehelfe können als elektronisches Dokument eingereicht werden; eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Die Bekanntmachung stammt vom Amtsgericht Karlsruhe, Insolvenzgericht, datiert vom 03.02.2026.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sicko CNC - Zerspanungstechnik GmbH ist beim Amtsgericht Karlsruhe anhängig. Im Verlauf des Verfahrens hat der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Harald Kroth die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt, wobei eine Berechnungsmasse von 229.795,78 EUR zugrunde lag. G…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sicko CNC - Zerspanungstechnik GmbH ist beim Amtsgericht Karlsruhe anhängig. Im Verlauf des Verfahrens hat der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Harald Kroth die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt, wobei eine Berechnungsmasse von 229.795,78 EUR zugrunde lag. Gläubiger hatten Gelegenheit, nachträglich angemeldete gewöhnliche Insolvenzforderungen bis zum 14.11.2024 schriftlich zu widersprechen. Nach Abschluss der Prüfung und Vollzug der Schlussverteilung ist das Insolvenzverfahren mit Beschluss vom 03.02.2026 aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
60 IN 1020/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Sicko CNC - Zerspanungstechnik GmbH
Gewerbestraße 5
75059 Zaisenhausen
vertreten durch den Geschäftsführer Hubert Paul Kaiser
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 713551
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Grub Brugge…
60 IN 1020/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Sicko CNC - Zerspanungstechnik GmbH
Gewerbestraße 5
75059 Zaisenhausen
vertreten durch den Geschäftsführer Hubert Paul Kaiser
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 713551
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Grub Brugger,
Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart, Gz.: Sicko CNC - Zerspanungstechnik GmbH
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Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung
a u f g e h o b e n .
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Karlsruhe
Schlossplatz 23
76131 Karlsruhe
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 03.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
60 IN 1020/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Sicko CNC - Zerspanungstechnik GmbH
Gewerbestraße 5
75059 Zaisenhausen
vertreten durch den Geschäftsführer Hubert Paul Kaiser
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 713551
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Grub Brugge…
60 IN 1020/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Sicko CNC - Zerspanungstechnik GmbH
Gewerbestraße 5
75059 Zaisenhausen
vertreten durch den Geschäftsführer Hubert Paul Kaiser
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 713551
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Grub Brugger,
Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart, Gz.: Sicko CNC - Zerspanungstechnik GmbH
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Beschluss:
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Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Harald Kroth, Eisenbahnstraße 19 - 23, 77855 Achern hat die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt.
Dem Antrag vom 20.08.2024 liegt eine Berechnungsmasse in Höhe von 229.795,78 EUR zugrunde.
Zuschläge auf die Regelvergütung wurden nicht beantragt.
Auslagen werden in Gesamthöhe von X EUR geltend gemacht.
Der Antrag kann bis zum 20.09.2024 durch Verfahrensbeteiligte eingesehen werden. Das Akteneinsichtsrecht ist nachzuweisen.
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Rechtsbehelfsbelehrung:
Der Beschluss ist mit Rechtsmitteln nicht anfechtbar.
Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 21.08.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
60 IN 1020/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Sicko CNC - Zerspanungstechnik GmbH
Gewerbestraße 5
75059 Zaisenhausen
vertreten durch den Geschäftsführer Hubert Paul Kaiser
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 713551
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Grub Brugge…
60 IN 1020/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Sicko CNC - Zerspanungstechnik GmbH
Gewerbestraße 5
75059 Zaisenhausen
vertreten durch den Geschäftsführer Hubert Paul Kaiser
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 713551
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Grub Brugger,
Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart, Gz.: Sicko CNC - Zerspanungstechnik GmbH
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 14.11.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 23.09.2024
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