Berichts- und PrüfungsterminBaden-WürttembergHRB 726635
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Sigrist-Solarexperte UG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Stadtweg 11, 79780 Stühlingen
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Freiburg im Breisgau HRB 726635
EUID
DEB8536.HRB726635
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Waldshut-Tiengen - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
4 IN 130/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Dipl.-Betriebswirt (BA) Steuerberater Stephan Dietsche
Adresse
Rathausstraße 2, 79875 Dachsberg
Telefon
07672 93190
Termine & Fristen
Eröffnung
12.09.2024 , 12:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
30.10.2024
Berichtstermin
26.11.2024 , 11:00 Uhr
Prüfungstermin
26.11.2024 , 11:00 Uhr
Widerspruchsfrist
07.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
Beratung zu sowie Vertrieb und Vermittlung von Produkten und Dienstleistungen im Bereich der erneuerbaren Energien, insbesondere Photovoltaik und Strom.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sigrist-Solarexperte UG (haftungsbeschränkt) ist eröffnet. Geschäftsführer Stefan Sigrist vertritt die Schuldnerin. Der Steuerberater Stephan Dietsche ist als Insolvenzverwalter bestellt. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 07.07.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Die Forderungsanmeldungen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sigrist-Solarexperte UG (haftungsbeschränkt) ist am 12.09.2024 um 12:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Herr Stephan Dietsche bestellt worden. Die Insolvenzgläubiger wurden aufgefordert, Forderungen bis zum 30.10.20…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sigrist-Solarexperte UG (haftungsbeschränkt) ist am 12.09.2024 um 12:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Herr Stephan Dietsche bestellt worden. Die Insolvenzgläubiger wurden aufgefordert, Forderungen bis zum 30.10.2024 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Ein gemeinsamer Termin für die Gläubigerversammlung (Berichtstermin) und den Prüfungstermin ist auf den 26.11.2024 anberaumt worden. Später wird im schriftlichen Verfahren eine nachträgliche Prüfung der Forderungen erfolgen, wobei Beteiligten bis zum 07.07.2026 Gelegenheit haben, Widersprüchen einzulegen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 IN 130/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Sigrist-Solarexperte UG (haftungsbeschränkt)
vertr.d.d. Geschäftsführer Stefan Sigrist
Stadtweg 11, 79780 Stühlingen
- Schuldnerin -
Dipl.-Betriebswirt (BA) Steuerberater Stephan Dietsche
Rathausstraße 2, 79875 Dachsberg
- Insolvenzverwalter -
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1. Die Prüfun…
4 IN 130/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Sigrist-Solarexperte UG (haftungsbeschränkt)
vertr.d.d. Geschäftsführer Stefan Sigrist
Stadtweg 11, 79780 Stühlingen
- Schuldnerin -
Dipl.-Betriebswirt (BA) Steuerberater Stephan Dietsche
Rathausstraße 2, 79875 Dachsberg
- Insolvenzverwalter -
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 07.07.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Die Forderungsanmeldungen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
3. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
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Amtsgericht Waldshut-Tiengen - Insolvenzgericht - 08.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 IN 130/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Sigrist-Solarexperte UG (haftungsbeschränkt)
vertr.d.d. Geschäftsführer Stefan Sigrist
Stadtweg 11, 79780 Stühlingen
- Schuldnerin -
Geschäftszweig:
Beratung zu sowie Vertrieb und Vermittlung von Produkten und Dienstleistungen im Bereich der erneuerbaren Ener…
4 IN 130/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Sigrist-Solarexperte UG (haftungsbeschränkt)
vertr.d.d. Geschäftsführer Stefan Sigrist
Stadtweg 11, 79780 Stühlingen
- Schuldnerin -
Geschäftszweig:
Beratung zu sowie Vertrieb und Vermittlung von Produkten und Dienstleistungen im Bereich der erneuerbaren Energien, insbesondere Photovoltaik und Strom
Registergericht: Amtsgericht Freiburg: HRB 726635
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1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird auf Antrag des Geschäftsführers der Schuldnerin, eingegangen am 02.07.2024, wegen Zahlungsunfähigkeit und Übersuchuldung am 12.09.2024 um 12.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Herr Dipl.-Betriebswirt (BA) Steuerberater Stephan Dietsche
Rathausstraße 2, 79875 Dachsberg
Telefon: 07672 93190
Telefax: 07672 931933
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 30.10.2024 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Dienstag, 26.11.2024, 11:00 Uhr,
Sitzungssaal 26, 1. OG, Bismarckstraße 23, 79761 Waldshut-Tiengen
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Dienstag, 26.11.2024, 11:00 Uhr,
Sitzungssaal 26, 1. OG, Bismarckstraße 23, 79761 Waldshut-Tiengen
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Waldshut-Tiengen
Bismarckstraße 23
79761 Waldshut-Tiengen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Waldshut-Tiengen
Bismarckstraße 23
79761 Waldshut-Tiengen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Waldshut-Tiengen - Insolvenzgericht - 12.09.2024
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