Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Sila Personalservice UG (haftungsbeschränkt) vertr. d. d. GF Sila, Mariame
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Hessen
Adresse
Karl-Lehr-Straße 15, 65201 Wiesbaden
Handelsregister
Amtsgericht Wiesbaden HRB 34247
EUID
DEM1906.HRB34247
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wiesbaden
Aktenzeichen
10 IN 102/26
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Michael Hirner
Kanzlei
Buschlinger, Claus & Partner
Adresse
Adolfsallee 24, 65185 Wiesbaden
Telefon
0611 / 1504-0
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
23.03.2026 , 12:14 Uhr
Eröffnung
12.06.2026 , 12:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
28.07.2026
Prüfungstermin
18.08.2026
Gegenstand des Unternehmens
die Unterstützung von Unternehmen im Gesundheitswesen, Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Behindertenwerkstätten, ambulanten Pflegediensten und psychiatrischen Einrichtungen durch die Bereitstellung von erfahrenem Fach- und Hilfspersonal.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Verfahren über das Vermögen der Sila Personalservice UG (haftungsbeschränkt) wurde am 23.03.2026 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Michael Hirner als vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Das Insolvenzverfahren ist am 12.06.2026 eröffnet worden. Die Verfahren 10 IN 102/26 und 10 IN 105/26 wurden gemäß § 4 InsO i.V.m. § 147 ZPO zur gemeinsamen Entscheidung verbunden. Gläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen bis zum 28.07.2026 schriftlich anzumelden und Sicherungsrechte unverzüglich mitzuteilen. Der Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 18.08.2026.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 102/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Sila Personalservice UG (haftungsbeschränkt) vertr. d. d. GF Sila, Mariame, Karl-Lehr-Straße 15, 65201 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 34247), ist am 23.03.2026 um 12:14 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden.…
10 IN 102/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Sila Personalservice UG (haftungsbeschränkt) vertr. d. d. GF Sila, Mariame, Karl-Lehr-Straße 15, 65201 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 34247), ist am 23.03.2026 um 12:14 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Michael Hirner, Kanzlei Buschlinger, Claus & Partner, Adolfsallee 24, 65185 Wiesbaden, Tel.: 0611 / 1504-0, Fax: 0611 / 1504-52, E-Mail: hirner@bcp-wiesbaden.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 23.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 102/26 : Über das Vermögen der Sila Personalservice UG (haftungsbeschränkt) vertr. d. d. GF Sila, Mariame, Karl-Lehr-Straße 15, 65201 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 34247), ist am 12.06.2026 um 12:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
vorläufige Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Michael Hirner, Kanzlei…
10 IN 102/26 : Über das Vermögen der Sila Personalservice UG (haftungsbeschränkt) vertr. d. d. GF Sila, Mariame, Karl-Lehr-Straße 15, 65201 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 34247), ist am 12.06.2026 um 12:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
vorläufige Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Michael Hirner, Kanzlei Buschlinger, Claus & Partner, Adolfsallee 24, 65185 Wiesbaden, Tel.: 0611 / 1504-0, Fax: 0611 / 1504-52, E-Mail: hirner@bcp-wiesbaden.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem vorläufigen Insolvenzverwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 28.07.2026 anzumelden;
b) dem vorläufigen Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 18.08.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
" Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
" Anträge über:
- die Person des vorläufigen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (28.07.2026) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (18.08.2026), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 15.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Wiesbaden
17.06.2026
- Insolvenzgericht -
10 IN 102/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sila Personalservice UG (haftungsbeschränkt) vertr. d. d. GF Sila, Mariame, Karl-Lehr-Straße 15, 65201 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 34247),
Die Verfahren 10 IN 102/26 und 10 IN 105/26 werden gemäß § 4 Ins…
Amtsgericht Wiesbaden
17.06.2026
- Insolvenzgericht -
10 IN 102/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sila Personalservice UG (haftungsbeschränkt) vertr. d. d. GF Sila, Mariame, Karl-Lehr-Straße 15, 65201 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 34247),
Die Verfahren 10 IN 102/26 und 10 IN 105/26 werden gemäß § 4 InsO i.V.m. § 147 ZPO zur gemeinsamen Entscheidung verbunden.
Es führt das Verfahren mit dem Aktenzeichen
10 IN 102/26
Dr. Schäfer-Lassig
Richter
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 102/26 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sila Personalservice UG (haftungsbeschränkt) vertr. d. d. GF Sila, Mariame, Karl-Lehr-Straße 15, 65201 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 34247), ist der Beschluss vom 12.06.2026 berichtigt worden.
Statt "Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsa…
10 IN 102/26 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sila Personalservice UG (haftungsbeschränkt) vertr. d. d. GF Sila, Mariame, Karl-Lehr-Straße 15, 65201 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 34247), ist der Beschluss vom 12.06.2026 berichtigt worden.
Statt "Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Michael Hirner" muss es richtig heißen: "Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Michael Hirner"
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche in diesem Verfahren ergangenen Beschlüsse vollständig eingesehen werden können, wenn lediglich das Aktenzeichen als Suchkriterium angegeben wird.
Amtsgericht Wiesbaden, 15.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 102/26 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sila Personalservice UG (haftungsbeschränkt) vertr. d. d. GF Sila, Mariame, Karl-Lehr-Straße 15, 65201 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 34247), hat der Insolvenzverwalter am 21.07.2026 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fällig…
10 IN 102/26 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sila Personalservice UG (haftungsbeschränkt) vertr. d. d. GF Sila, Mariame, Karl-Lehr-Straße 15, 65201 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 34247), hat der Insolvenzverwalter am 21.07.2026 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Wiesbaden, 23.07.2026
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