Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
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Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
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Entwicklung, Apparatebau, Vertrieb und Verkauf und Betreibung von Separationsanlagen, Wasseraufbereitungstechnik inklusive Entkeimungsoption für Landwirtschaft, industrielle Anwendungen aller Art und Umweltschutz zum Beispiel bei Kommunen.
Das Amtsgericht Münster hat am 12.11.2025 um 11:14 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der SILCON Umwelttechnik GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 12793, vorläufige Maßnahmen angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dirk Hofschulte aus Emsdetten bestellt worden. Die Schuldnerin darf über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters verfügen. Den Drittschuldnern der Schuldnerin ist es verboten, an die Schuldnerin zu zahlen; der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen sind einstweilen eingestellt.
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