Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
SIMARO GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Thüringen
Handelsregister
Amtsgericht Jena HRB 512282
EUID
DEY1206.HRB512282
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Erfurt - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
171 IN 66/24
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Claudia Hilpert
Rolle
vorläufige Insolvenzverwalterin
Adresse
Ammertalweg 7, 99086 Erfurt
Termine & Fristen
Antrag der Verwalterin
18.11.2024
Beschluss zur Vergütungsfestsetzung
09.01.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SIMARO GmbH ist anhängig. Die Vergütung und die Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin, Rechtsanwältin Claudia Hilpert, wurden durch das Amtsgericht Erfurt mit Beschluss vom 09.01.2025 festgesetzt. Die Festsetzung erfolgt gemäß dem Antrag der Verwalterin vom 18.11.2024. Ausgehend von einem Vermögenswert von 39.332,80 EUR wird die Regelvergütung gewährt. Ein Zuschlag von 5% auf insgesamt 30% wurde beantragt und bewilligt, da der Geschäftsbetrieb fortgeführt wurde und der Zahlungsverkehr mit der Verwalterin abgestimmt ist. Auch Möglichkeiten einer übertragenden Sanierung wurden geprüft sowie die Insolvenzgeldvorfinanzierung geklärt. Es wurden keine Einwände gegen den Vergütungsantrag erhoben. Die Auslagen werden pauschal festgesetzt, die Umsatzsteuer in Höhe von 19% hinzugefügt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
171 IN 66/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
SIMARO GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Straße der Einheit 15, 99610 Sömmerda
Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: HRB 512282
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die Auslagen der Rechtsanwältin Claudia Hilpert, Ammertalweg 7, 99086 Erfurt…
171 IN 66/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
SIMARO GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Straße der Einheit 15, 99610 Sömmerda
Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: HRB 512282
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die Auslagen der Rechtsanwältin Claudia Hilpert, Ammertalweg 7, 99086 Erfurt, für die Tätigkeit als vorl. Insolvenzverwalterin werden wie folgt festgesetzt:
Betrag in EUR
Vergütung
Betrag
zuzüglich 19,00 % Umsatzsteuer
Betrag
Vergütung insgesamt
Betrag
Auslagen
Betrag
zuzüglich 19,00 % Umsatzsteuer
Betrag
Auslagen insgesamt
Betrag
Gesamtbetrag Vergütung und Auslagen
Betrag
Die Entnahme der Vergütung und der Auslagen aus der Insolvenzmasse wird gestattet.
Gründe
Die Festsetzung der Vergütung sowie der Auslagen erfolgt gemäß dem Antrag der vorläufigen Insolvenzverwalterin vom 18.11.2024.
Ausgehend von einem der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert von 39.332,80 EUR beträgt die Vergütung gem. § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) Betrag EUR (Regelvergütung).
Die vorläufige Insolvenzverwalterin beantragt hiervon einen Zuschlag von 5% auf insgesamt 30%.
Auf die ausführliche Begründung in ihrem Antrag wird Bezug genommen.
Die Erhöhung der Vergütung liegt nicht im Ermessen des Gerichts und hat bei Vorliegen der Tatbestände zu erfolgen.
Führt der Insolvenzverwalter das Unternehmen fort, richtet sich die Höhe des Zuschlags nach dem durch die Betriebsfortführung veranlassten zusätzlichem Aufwand.
Die Fortführung des Unternehmens des Schuldners gehört zwar zu den Regelaufgaben eines Insolvenzverwalters, sie ist jedoch entsprechend durch einen angemessenen Zuschlag zu würdigen, wenn nicht bereits die Unternehmensfortführung zu einer Erhöhung der Masse geführt hat, welche mit einer vergleichbaren Vergütungserhöhung verbunden war.
Vorliegend wurde der Geschäftsbetrieb fortgeführt und der Zahlungsverkehr mit der Insolvenzverwalterin abgestimmt.
Im Zuge der vorläufigen Insolvenzabwicklung wurden auch die Möglichkeiten einer übertragenden Sanierung geprüft.
Die Insolvenzgeldvorfinanzierung wurde geklärt.
Einwände gegen den Vergütungsantrag wurden nicht erhoben.
An Auslagen wurde die Pauschale von 15 % der Vergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV -unter Beachtung der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV- festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war in der derzeit gültigen Höhe von 19 % gem. § 7 InsVV hinzuzusetzen.
Amtsgericht Erfurt - Insolvenzgericht - 09.01.2025
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