Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Simon Putz und Stuck GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Am schwarzen Feld 2, 04509 Wiedemar OT Kölsa
Handelsregister
Amtsgericht Leipzig HRB 19112
EUID
DEU1308.HRB19112
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
403 IN 2313/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Andreas Schenk
Adresse
Kohlenstraße 2, 04107 Leipzig
Telefon
0341 392817470
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
14.02.2025 , 13:40 Uhr
Masseunzulänglichkeit angezeigt
18.02.2025
Forderungsanmeldefrist
28.03.2025
Frist für Anträge und Stellungnahmen
28.04.2025
Gegenstand des Unternehmens
Ausführung von Putz-, Verputz- und Stuckarbeiten
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Simon Putz und Stuck GmbH ist am 14.02.2025 um 13:40 Uhr durch das Amtsgericht Leipzig eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Andreas Schenk bestellt worden. Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 28.03.2025 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen. Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben. Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung über verschiedene Verfahrensfragen sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind bis zum 28.04.2025 beim Amtsgericht Leipzig einzureichen. Am 18.02.2025 hat der Insolvenzverwalter dem Gericht die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO. Gegen die Entscheidung steht die sofortige Beschwerde binnen einer Notfrist von zwei Wochen zu.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 2313/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Simon Putz und Stuck GmbH, Am schwarzen Feld 2, 04509 Wiedemar, Amtsgericht Leipzig , HRB 19112
vertreten durch den Geschäftsführer Frank Wolff
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 05.11.2025 die M…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 2313/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Simon Putz und Stuck GmbH, Am schwarzen Feld 2, 04509 Wiedemar, Amtsgericht Leipzig , HRB 19112
vertreten durch den Geschäftsführer Frank Wolff
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 05.11.2025 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 2313/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Simon Putz und Stuck GmbH, Am schwarzen Feld 2, 04509 Wiedemar, Amtsgericht Leipzig , HRB 19112
vertreten durch den Geschäftsführer Frank Wolff
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 18.02.2025 die M…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 2313/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Simon Putz und Stuck GmbH, Am schwarzen Feld 2, 04509 Wiedemar, Amtsgericht Leipzig , HRB 19112
vertreten durch den Geschäftsführer Frank Wolff
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 18.02.2025 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 2313/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Simon Putz und Stuck GmbH, Am schwarzen Feld 2, 04509 Wiedemar, Amtsgericht Leipzig , HRB 19112
vertreten durch den Geschäftsführer Frank Wolff
- wurde am 14.02.2025 um 13:40 Uhr das Insolvenzverfahren er…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 2313/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Simon Putz und Stuck GmbH, Am schwarzen Feld 2, 04509 Wiedemar, Amtsgericht Leipzig , HRB 19112
vertreten durch den Geschäftsführer Frank Wolff
- wurde am 14.02.2025 um 13:40 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Andreas Schenk, Kohlenstraße 2, 04107 Leipzig, Telefax: 0341 392817479 Telefon geschäftlich: 0341 392817470 Email geschäftlich: leipzig@slk-rechtsanwaelte.de
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 28.03.2025 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung über
|die Beibehaltung des mit hiesigem Beschluss bestellten Insolvenzverwalters
|die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters
|die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO)
|Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
|Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO)
|Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO)
|Beauftragung eines Insolvenzplans (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)
sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 28.04.2025 beim Amtsgericht Leipzig, 04275 Leipzig, Bernhard-Göring-Str. 64 schriftlich einzureichen.
Nach Ablauf der gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens entschieden.
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen
bei dem Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig
einzulegen.
In Insolvenzverfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt wurden, kann die Beschwerde auch bei dem Landgericht Leipzig, Harkortstraße 9, 04107 Leipzig eingelegt werden.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachem Brief als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt. Erfolgte die Zustellung durch Aufgabe zur Post mittels einfachem Brief gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als bewirkt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal
https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
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