Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 12034
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
S.K. Consulting Services Gesellschaft für Informationstechnologie mbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Alte Römerstr. 14, 33154 Salzkotten
Handelsregister
Amtsgericht Paderborn HRB 12034
EUID
DER2809.HRB12034
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Paderborn
Aktenzeichen
2 IN 156/22
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Josef Kraus
Rolle
Liquidator
Adresse
Alte Römerstr. 14, 33154 Salzkotten
Termine & Fristen
Prüfungstermin
25.03.2024
Prüfungstermin
13.04.2026
Gegenstand des Unternehmens
Umfassende Unternehmensberatung (Consulting) von Unternehmen aller Art. Schwerpunktthema ist dabei der sinnvolle und effektive Einsatz von Informationstechnologie in den beratenen Betrieben. Dazu gehört auch der Vertrieb und die Vermarktung von Software sowie Erbringung und Vermittlung von IV-Dienstleistungen für die genannten Unternehmen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der S.K. Consulting Services Gesellschaft für Informationstechnologie mbH, Salzkotten, wird vom Amtsgericht Paderborn (Aktenzeichen: 2 IN 156/22) durchgeführt. Der Schuldner ist im Handelsregister unter HRB 12034 eingetragen und wird gesetzlich durch den Liquidator Herrn Josef Kraus vertreten. Im Verfahren werden nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen sowie Änderungen früherer Anmeldungen im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 InsO). Ein besonderer Prüfungstermin ist für den 13.04.2026 angesetzt, an dem spätestens der schriftliche Widerspruch gegen zu prüfende Forderungen bei Gericht eingehen muss. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Paderborn niedergelegt. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle. Gegen den Beschluss steht der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung zu. Eine frühere Bekanntmachung vom 20.02.2024 nannte einen früheren Prüfungsstichtag von 25.03.2024, der durch den aktuellen Termin vom 02.03.2026 ersetzt wurde.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 156/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 12034 eingetragenen S.K. Consulting Services Gesellschaft für Informationstechnologie mbH, Alte Römerstr. 14, 33154 Salzkotten, gesetzlich vertreten durch den Liquidat…
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 156/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 12034 eingetragenen S.K. Consulting Services Gesellschaft für Informationstechnologie mbH, Alte Römerstr. 14, 33154 Salzkotten, gesetzlich vertreten durch den Liquidator Herrn Josef Kraus, Alte Römerstr. 14, 33154 Salzkotten
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 13.04.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn, Zimmer Nr. 236 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Paderborn eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
2 IN 156/22
Amtsgericht Paderborn, 02.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 156/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 12034 eingetragenen S.K. Consulting Services Gesellschaft für Informationstechnologie mbH, Alte Römerstr. 14, 33154 Salzkotten, gesetzlich vertreten durch den Liquidat…
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 156/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 12034 eingetragenen S.K. Consulting Services Gesellschaft für Informationstechnologie mbH, Alte Römerstr. 14, 33154 Salzkotten, gesetzlich vertreten durch den Liquidator Herrn Josef Kraus, Alte Römerstr. 14, 33154 Salzkotten
sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 25.03.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Paderborn eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
2 IN 156/22
Amtsgericht Paderborn, 20.02.2024
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