Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
SK-Sporthandel UG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Sachsen
Adresse
Winkelwiese 4, 01454 Radeberg
Handelsregister
Amtsgericht Dresden HRB 40625
EUID
DEU1104.HRB40625
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
532/541 IN 474/24
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Grit Rademacher
Kanzlei
schultze-braun.de
Adresse
Sagarder Weg 5, 01109 Dresden
Telefon
0351 88527 0
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
10.05.2024 , 19:55 Uhr
Forderungsanmeldefrist
21.06.2024
Widerspruchsfrist Forderungen
26.08.2025
Schlusstermin
12.11.2025
Gegenstand des Unternehmens
Handel mit Sportartikeln aller Art und Büchern, Handel mit Artikeln der Elektroinstallation (Leuchten, Kabel und ähnliches Material), Verkauf von Elektronikartikeln und Verkauf von Textildruckerzeugnissen sowie andere individuell bedruckbare Artikel (ausgenommen sind Bücher, Zeitschriften o.ä.)
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SK-Sporthandel UG ist am 10.05.2024 um 19:55 Uhr durch das Amtsgericht Dresden eröffnet worden. Rechtsanwältin Grit Rademacher ist als Insolvenzverwalterin bestellt. Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO waren bis zum 21.06.2024 anzumelden. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde für die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen das schriftliche Verfahren angeordnet, wobei eine Widerspruchsfrist bis zum 26.08.2025 bestand. Mit Beschluss vom 24.09.2025 wurde der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt. Im Rahmen des schriftlichen Schlusstermins konnten Stellungnahmen zur Schlussrechnung und zum Verteilungsverzeichnis bis zum 12.11.2025 abgegeben werden. Zur Verteilung standen Forderungen in Höhe von 2.362,39 EUR bei einer Masse von ca. 675,58 EUR zur Verfügung. Die Vergütung der Insolvenzverwalterin wurde auf Basis einer Teilungsmasse von 8.842,66 EUR festgesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 532/541 IN 474/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SK-Sporthandel UG, Winkelwiese 4, 01454 Radeberg, Amtsgericht Dresden , HRB 40625
vertreten durch den Geschäftsführer Sebastian Kliem
- wurde am 10.05.2024 um 19:55 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 532/541 IN 474/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SK-Sporthandel UG, Winkelwiese 4, 01454 Radeberg, Amtsgericht Dresden , HRB 40625
vertreten durch den Geschäftsführer Sebastian Kliem
- wurde am 10.05.2024 um 19:55 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalterin ist:
Rechtsanwältin Grit Rademacher, Sagarder Weg 5, 01109 Dresden, Email geschäftlich: GRademacher@schultze-braun.de Telefax: 0351 88527 40 Telefon geschäftlich: 0351 88527 0
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 21.06.2024 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind der Insolvenzverwalterin unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung über
|die Beibehaltung der mit hiesigem Beschluss bestellten Insolvenzverwalterin
|die Wahl einer neuen Insolvenzverwalterin
|die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO)
|Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
|Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO)
|Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO)
|Beauftragung eines Insolvenzplans (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)
sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch die Insolvenzverwalterin, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 10.08.2024 beim Amtsgericht Dresden, 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1 schriftlich einzureichen.
Nach Ablauf der gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens entschieden.
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 541 IN 474/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SK-Sporthandel UG, Winkelwiese 4, 01454 Radeberg, Amtsgericht Dresden , HRB 40625
vertreten durch den Geschäftsführer Sebastian Kliem
ergeht am 16.06.2025 nachfolgende Entscheidung:
1. Für die Prüfung der …
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 541 IN 474/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SK-Sporthandel UG, Winkelwiese 4, 01454 Radeberg, Amtsgericht Dresden , HRB 40625
vertreten durch den Geschäftsführer Sebastian Kliem
ergeht am 16.06.2025 nachfolgende Entscheidung:
1. Für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO das schriftliche Verfahren angeordnet.
Die Insolvenzverwalterin, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 26.08.2025 gegen die Höhe und den Grund der zu prüfenden Forderungen schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht widersprechen.
Die Forderungsanmeldungen, die Tabelle und evtl. eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist bei Gericht zur Einsicht aus.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Prüfungsergebnis.
Rechtsbehelfsbelehrung:
|
Gegen diese Entscheidung findet die Erinnerung statt.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Die Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 541 IN 474/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SK-Sporthandel UG, Winkelwiese 4, 01454 Radeberg, Amtsgericht Dresden , HRB 40625
vertreten durch den Geschäftsführer Sebastian Kliem
ergeht am 24.09.2025 nachfolgende Entscheidung:
1. Der Vornahme der Sch…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 541 IN 474/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SK-Sporthandel UG, Winkelwiese 4, 01454 Radeberg, Amtsgericht Dresden , HRB 40625
vertreten durch den Geschäftsführer Sebastian Kliem
ergeht am 24.09.2025 nachfolgende Entscheidung:
1. Der Vornahme der Schlussverteilung durch die Insolvenzverwalterin wird gemäß § 196 Abs. 2 InsO zugestimmt.
2. Im Rahmen des schriftlichen Schlusstermins erhalten die Beteiligten Gelegenheit, bis zum
12.11.2025
zu folgenden Punkten schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht Stellung zu nehmen:
|Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin
|Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen
|Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse.
Bei der Schlussverteilung zu berücksichtigen sind Forderungen in Höhe von 2.362,39 EUR. Zur Verteilung steht eine Masse von ca. 675,58 EUR zur Verfügung.
Der Schlussbericht, die Schlussrechnung und das Verteilungsverzeichnis können von den Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts eingesehen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 541 IN 474/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SK-Sporthandel UG, Winkelwiese 4, 01454 Radeberg, Amtsgericht Dresden , HRB 40625
vertreten durch den Geschäftsführer Sebastian Kliem
wird der Insolvenzverwalterin für die Tätigkeit folgende Vergütung + Au…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 541 IN 474/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SK-Sporthandel UG, Winkelwiese 4, 01454 Radeberg, Amtsgericht Dresden , HRB 40625
vertreten durch den Geschäftsführer Sebastian Kliem
wird der Insolvenzverwalterin für die Tätigkeit folgende Vergütung + Auslagen zzgl. 19% Umsatzsteuer antragsgemäß festgesetzt.
Gründe:
Das Verfahren wurde am 10.05.2024 eröffnet.
Der Festsetzung liegt der Antrag vom 19.11.2024 zugrunde. Es besteht ein Anspruch auf Erstattung von Vergütung nebst Auslagen für die Tätigkeit gemäß § 63 InsO.
Die der Berechnung zugrundeliegende Teilungsmasse gemäß § 1 InsVV beträgt 8.842,66 EUR. Hieraus errechnet sich eine Regelvergütung nach § 2 Abs. 1 InsVV.
An Auslagen wurde der Pauschbetrag nach § 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt.
Weiterhin wurde für die übertragenen Zustellungen im Sinne des § 8 Absatz 3 der Insolvenzordnung ein Auslagenersatz in Höhe von 3,50 EUR pro Zustellung gewährt, § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV i.V.m. Nr. 9002 des KV zum GKG.
Zusätzlich ist die von der Insolvenzverwalterin zu zahlende Umsatzsteuer zu berücksichtigen, § 7 InsVV.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
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