Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
sk-werkzeugbau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Papenweg 4, 32699 Extertal
Handelsregister
Amtsgericht Lemgo HRB 6514
EUID
DER2307.HRB6514
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Detmold
Aktenzeichen
10 IN 118/21
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Stefan Meyer
Adresse
Ostertorstr. 7, 32312 Lübbecke
Termine & Fristen
Tätigkeit des Verwalters
18.08.2021
Ende Tätigkeit Verwalter
01.09.2021
Vergütungsantrag
13.09.2022
Festsetzung Vergütung
23.12.2022
Rechtsmittelschriftsatz
26.01.2023
Schriftsatz Verwalter
11.05.2023
Beschlussdatum
15.12.2025
Gegenstand des Unternehmens
Die Herstellung und Vertrieb von Werkzeugen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der sk-werkzeugbau GmbH ist anhängig. Der vorläufige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Stefan Meyer, hat sein Amt vom 18.08.2021 bis zum 01.09.2021 ausgeübt. Das verwaltete Vermögen betrug 291.573,46 €. Aufgrund einer sofortigen Beschwerde des vorläufigen Verwalters wird die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen im Wege der Abhilfe neu festgesetzt. Die Regelvergütung wird auf 70 % erhöht. Ein Zuschlag für Bemühungen um eine übertragende Sanierung beträgt 25 %. Der Zuschlag für die Betriebsfortführung wird von 10 % auf 20 % erhöht. Der Pauschbetrag für Auslagen ist festzusetzen. Die Entnahme des Restbetrags der Vergütung wird gestattet, unter Berücksichtigung bereits entnommener Beträge. Gegen die Festsetzung ist innerhalb von zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Detmold statthaft.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 10 IN 118/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 6514 eingetragenen sk-werkzeugbau GmbH, Papenweg 4, 32699 Extertal, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Bernd Willi Wolf
Geschäftszweig: Die Herstellung un…
Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 10 IN 118/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 6514 eingetragenen sk-werkzeugbau GmbH, Papenweg 4, 32699 Extertal, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Bernd Willi Wolf
Geschäftszweig: Die Herstellung und Vertrieb von Werkzeugen.
werden aufgrund der sofortigen Beschwerde des (vorläufigen) Verwalters die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Stefan Meyer, Ostertorstr. 7, 32312 Lübbecke, im Wege der Abhilfe wie folgt neu festgesetzt:
Vergütung ... €
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen ... €
Zwischensumme ... €
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von ... € ... €
Endbetrag ... €
Unter Berücksichtigung der bereits aufgrund der Festsetzung vom 23.12.2022 entnommenen --,-- € wird dem (vorläufigen) Verwalter die Entnahme des Restbetrages von --,-- € gestattet.
Gründe:
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat sein Amt vom 18.08.2021 bis zum 01.09.2021 ausgeübt. Er hat Anspruch auf gesonderte Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen (§§ 21, 63 InsO).
......................
Das verwaltete Vermögen betrug 291.573,46 €. Die Staffelvergütung des § 2 Abs. 1 InsVV beträgt demnach --,-- €. Davon stehen dem vorläufigen Insolvenzverwalter als Regelvergütung 25 % in Höhe von --,-- € zu. Die Regelmindestvergütung nach diesem Wert beträgt --,-- €. Maßgebend für die Festsetzung ist der ermittelte höhere Regelsatz.
Im Hinblick auf Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters im vorliegenden Verfahren ist die Festsetzung einer Erhöhung des Regelsatzes auf 70 % und damit auf den Betrag von --,-- € gerechtfertigt (der Betrag von --,-- € wegen Vergleichsberechnung 'Betriebsfortführung' wurde bereits abgezogen).
Wegen der Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte, den Vergütungsantrag vom 13.09.2022, den Rechtsmittelschriftsatz vom 26.01.2023 und den Schriftsatz des (vorläufigen) Verwalters vom 11.05.2023 verwiesen.
Der Zuschlag für die Bemühungen des vorläufigen Verwalters um eine übertragende Sanierung - bis bisher - : 25 % .
Im Wege der Abhilfe wird der Zuschlag für die Betriebsfortführung wegen der Ausführungen des Beschwerdeführers im Schriftsatz vom 26.01.2023 von 10 % auf 20 % erhöht.
Neben der Vergütung sind nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der vorläufige Insolvenzverwalter nach §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 350,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war auf --,-- € festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Detmold statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Detmold eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Detmold, Heinrich-Drake-Str. 3, 32756 Detmold einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Detmold eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Die Veröffentlichung der zugrundeliegenden Entscheidung erfolgt auszugsweise.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Detmold, Heinrich-Drake-Str. 3, 32756 Detmold, Zimmer Nr. 211, eingesehen werden.
10 IN 118/21
Amtsgericht Detmold, 15.12.2025
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