Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
SKF Lackierungen GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Saarland
Handelsregister
Amtsgericht Saarbrücken HRB 18750
EUID
DEV1109.HRB18750
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach
Aktenzeichen
116 IN 57/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Petra Gerlach
Adresse
Am Ludwigsberg 78, 66113 Saarbrücken
Telefon
0681-925 5850
Termine & Fristen
Eröffnung
01.01.2025 , 08:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
17.03.2025
Berichtstermin
07.04.2025 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
07.04.2025 , 10:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, hat am 01.01.2025 um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SKF Lackierungen GmbH eröffnet. Die Eröffnung erfolgte wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung auf Antrag der Schuldnerin vom 18.11.2024. Zur Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Petra Gerlach ernannt. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 17.03.2025 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, unverzüglich Sicherungsrechte mitzuteilen. Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind nur noch an die Insolvenzverwalterin zu leisten. Ein Termin zur Gläubigerversammlung, der zugleich Berichtstermin und Prüfungstermin ist, findet am 07.04.2025 um 10:00 Uhr im Gebäude des Amtsgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, statt. Dort werden unter anderem über die Person der Insolvenzverwalterin, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses und besonders bedeutsame Rechtshandlungen beschlossen. Die Tabelle mit den Forderungen wird ab dem 24.03.2025 zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 116 IN 57/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 18750 eingetragenen SKF Lackierungen GmbH, Matthias-Nickels-Straße 4, 66346 Püttlingen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Adolf Hemann Becker,
wir…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 116 IN 57/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 18750 eingetragenen SKF Lackierungen GmbH, Matthias-Nickels-Straße 4, 66346 Püttlingen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Adolf Hemann Becker,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.01.2025, um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 18.11.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Petra Gerlach, Am Ludwigsberg 78, 66113 Saarbrücken, Telefon: 0681-925 5850, Fax: 0681- 9255 8525.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 17.03.2025 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts der Insolvenzverwalterin über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Montag, 07.04.2025, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach, 2. Etage, Sitzungssaal 24.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person der Insolvenzverwalterin,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO) (§ 68 InsO),
- gegebenenfalls die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§162, 163 InsO),
- Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 24.03.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Raum 6a niedergelegt.
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
116 IN 57/24
Saarbrücken, 01.01.2025
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