Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
SKM GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Schadendorfer Straße 51, 02943 Boxberg O.L.OT Kringelsdorf
Handelsregister
Amtsgericht Dresden HRB 20910
EUID
DEU1104.HRB20910
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
536/554 IN 1620/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Franz-Ludwig Danko
Kanzlei
Danko Insolvenzverwaltung
Adresse
Königsbrücker Straße 61, 01099 Dresden
Telefon
0351 85470360, 069 27315612 0
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
30.10.2025 , 10:20 Uhr
Forderungsanmeldefrist
19.12.2025
Beschlussfassung Gläubigerversammlung
25.06.2026 , 10:00 Uhr
Widerspruchsfrist Forderungsprüfung
28.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
Herstellung, Montage, Konstruktion, Bearbeitung, Entwicklung und Vertrieb von Metallbauerzeugnissen sowie Entwicklung und Vertrieb von Softwareprodukten für Betriebsmanagement und Technische Anwendungen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SKM GmbH ist am 30.10.2025 eröffnet worden. Vorläufiger Insolvenzverwalter war Dr. Franz-Ludwig Danko, der nun als endgültiger Insolvenzverwalter bestellt ist. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO endet am 19.12.2025. Ein Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung ist für den 25.06.2026 anberaumt. In diesem Zusammenhang wird dem Insolvenzverwalter die Veräußerung von Grundbesitz genehmigt, sofern bestimmte Anteile an der Masse verbleiben. Zudem wird ein gerichtlicher Vergleich mit der Drittschuldnerin Latoschinski Autoklaven technik GmbH über € 75.000,00 genehmigt. Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung sind bis zum 30.01.2026 beim Amtsgericht Dresden einzureichen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SKM GmbH ist am 30.10.2025 eröffnet worden. Vorläufiger Insolvenzverwalter war Dr. Franz-Ludwig Danko, der später zum endgültigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Im Rahmen des Verfahrens wurden verschiedene Maßnahmen angeordnet: Der Verkauf von Grundbesitz in Nochten und …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SKM GmbH ist am 30.10.2025 eröffnet worden. Vorläufiger Insolvenzverwalter war Dr. Franz-Ludwig Danko, der später zum endgültigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Im Rahmen des Verfahrens wurden verschiedene Maßnahmen angeordnet: Der Verkauf von Grundbesitz in Nochten und Kringelsdorf gegen Zahlung eines Kaufpreises mit spezifischen Beiträgen für die Masse wurde genehmigt. Zudem wurde ein gerichtlicher Vergleich mit der Drittschuldnerin Latoschinski Autoklaven technik GmbH über € 75.000,00 geschlossen. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO endete am 19.12.2025. Ein Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung ist für den 25.06.2026 anberaumt. Die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren wurde angeordnet, wobei Widerspruchsfristen bis zum 28.07.2026 bestehen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 554 IN 1620/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SKM GmbH, OT Kringelsdorf Schadendorfer Straße 51, 02943 Boxberg, Amtsgericht Dresden , HRB 20910
vertreten durch den Geschäftsführer Steffen Söll
- wurde Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversamml…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 554 IN 1620/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SKM GmbH, OT Kringelsdorf Schadendorfer Straße 51, 02943 Boxberg, Amtsgericht Dresden , HRB 20910
vertreten durch den Geschäftsführer Steffen Söll
- wurde Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über Dem Insolvenzverwalter wird genehmigt, den im Eigentum der Insolvenzschuldnerin stehenden Grundbesitz, eingetragen in den Grundbüchern des Amtsgerichtes Weißwasser von Nochten, Flur 11, Flurstücke 26/2 und 27/2 und von Kringelsdorf, Flur 8, Flurstücke 31/3, 31/5, 31/15, 31/12, 31/13 und 31/28 zu einem von der Commerzbank AG als Grundpfandrechtsgläubigerin genehmigten Kaufpreis zu verkaufen, sofern für die Insolvenzmasse ein Anteil am Kaufpreis in Höhe von 4 % (Feststellungskostenbeitrag) und 2 % (Verwertungskostenbeitrag brutto), insgesamt 6 % und für die unbelasteten Flurstücke ein Kaufpreisanteil von weiteren € 1.500,00 verbleiben Dem Insolvenzverwalter wird genehmigt, mit der Drittschuldnerin Latoschinski AutoklavSeite 1 technik GmbH vor dem Landgericht Darmstadt zu dem Aktenzeichen 14 O 6/24 einen gerichtlichen Vergleich zu schließen, wonach der dort anhängige Rechtsstreit gegen Zahlung von € 75.000,00 durch die Drittschuldnerin erledigt wird. beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf: Donnerstag, 25.06.2026, 10:00 Uhr, Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 536 IN 1620/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der SKM GmbH, OT Kringelsdorf Schadendorfer Straße 51, 02943 Boxberg, Amtsgericht Dresden , HRB 20910
vertreten durch den Geschäftsführer Steffen Söll
- wurde am 01.10.2025 um 10:42 Uhr Dr. Franz-Lu…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 536 IN 1620/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der SKM GmbH, OT Kringelsdorf Schadendorfer Straße 51, 02943 Boxberg, Amtsgericht Dresden , HRB 20910
vertreten durch den Geschäftsführer Steffen Söll
- wurde am 01.10.2025 um 10:42 Uhr Dr. Franz-Ludwig Danko, Danko Insolvenzverwaltung Königsbrücker Straße 61, 01099 Dresden, Telefon geschäftlich 2 0351 85470360, Email geschäftlich info@danko-insolvenzverwaltung.de, Telefon geschäftlich 069 27315612 0, Telefax 069 27315612 15 zu dem vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Gelder entgegenzunehmen.
- wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO ). Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt der Leistung an die Schuldnerin zu.
Rechtsbehelfsbelehrung:
|
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
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Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 536/554 IN 1620/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SKM GmbH, OT Kringelsdorf Schadendorfer Straße 51, 02943 Boxberg, Amtsgericht Dresden , HRB 20910
vertreten durch den Geschäftsführer Steffen Söll
- wurde am 30.10.2025 um 10:20 Uhr das Insolvenzverfa…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 536/554 IN 1620/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SKM GmbH, OT Kringelsdorf Schadendorfer Straße 51, 02943 Boxberg, Amtsgericht Dresden , HRB 20910
vertreten durch den Geschäftsführer Steffen Söll
- wurde am 30.10.2025 um 10:20 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Dr. Franz-Ludwig Danko, Danko Insolvenzverwaltung Königsbrücker Straße 61, 01099 Dresden, Telefon geschäftlich 2: 0351 85470360 Email geschäftlich: info@danko-insolvenzverwaltung.de Telefax: 069 27315612 15 Telefon geschäftlich: 069 27315612 0
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 19.12.2025 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung über
|die Beibehaltung des mit hiesigem Beschluss bestellten Insolvenzverwalters
|die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters
|die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO)
|Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
|Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO)
|Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO)
|Beauftragung eines Insolvenzplans (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)
sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 30.01.2026 beim Amtsgericht Dresden, 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1 schriftlich einzureichen.
Nach Ablauf der gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens entschieden.
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
|
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 554 IN 1620/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SKM GmbH, OT Kringelsdorf Schadendorfer Straße 51, 02943 Boxberg, Amtsgericht Dresden , HRB 20910
vertreten durch den Geschäftsführer Steffen Söll
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnl…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 554 IN 1620/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SKM GmbH, OT Kringelsdorf Schadendorfer Straße 51, 02943 Boxberg, Amtsgericht Dresden , HRB 20910
vertreten durch den Geschäftsführer Steffen Söll
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 28.07.2026 den Forderungen beim
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
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