Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
SMB - Servicegesellschaft für Maschinenbau mbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Adresse
Daheimstr. 18, 06842 Dessau-Roßlau
Handelsregister
Amtsgericht Stendal HRB 14881
EUID
DEW1215.HRB14881
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dessau-Roßlau
Aktenzeichen
2 IN 160/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Rüdiger Bauch
Kanzlei
Schultze & Braun Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Adresse
Kleine Märkerstraße 10, 06108 Halle (Saale)
Telefon
0345/5200-111
E-Mail
Termine & Fristen
Bestellung Sachverständiger
27.09.2024
Bestellung vorläufiger Insolvenzverwalter
10.10.2024
Antrag auf Vergütungsfestsetzung
27.05.2025
Beschluss Vergütungsfestsetzung
20.11.2025
Gegenstand des Unternehmens
Die Wartung, Reparatur, Instandsetzung und Modernisierung von Maschinen, Ausrüstungen, Anlagen und Gebäuden sowie die Elektroinstallation von Maschinen, Anlagen und Gebäuden; die Koordinierung und Durchführung von Logistikprozessen innerhalb einer Firma sowie im Nah- und Fernverkehr mit eigenen und fremden Transportmitteln; die Organisation, Durchführung und Betreuung von Qualifizierungsmaßnahmen sowie die Erstausbildung gewerblich- technischer und kaufmännischer Berufe; das Erbringen von metall- und maschinenbautypischen Lohn- und Kooperationsleistungen sowie Serviceleistungen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SMB - Servicegesellschaft für Maschinenbau mbH ist anhängig. Der vorläufige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Rüdiger Bauch, wurde am 10.10.2024 vom Amtsgericht Dessau-Roßlau bestellt. Am 27.09.2024 war er bereits als Sachverständiger tätig. Im Verlauf des Verfahrens hat der vorläufige Insolvenzverwalter Masseunzulänglichkeit angezeigt, woraufhin Klagen von Massegläubigern gegen ihn unzulässig sind und diese ihre Ansprüche unmittelbar beim Verwalter geltend machen müssen. Die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Verwalters wurden durch Beschluss vom 20.11.2025 festgesetzt. Der Schuldnerin wurde zu dem Antrag auf Festsetzung gehört, Einwendungen wurden nicht erhoben. Die Berechnungsmasse belief sich auf 390.230,40 EUR. Zuschläge für Mehraufwand aufgrund von Betriebsfortführung, Insolvenzgeldvorfinanzierung, Sanierungsbemühungen und gesellschaftlichen Verflechtungen wurden insgesamt mit 40 % als angemessen erachtet.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 160/24 In dem Insolvenzverfahren SMB - Servicegesellschaft für Maschinenbau mbH, Daheimstr. 18, 06842 Dessau-Roßlau (AG Stendal, HRB 14881), vertr. d.: 1. Reiner Storch, Hasenwerder 36, 06869 Coswig (Anhalt), (Geschäftsführer), 2. Tino Storch, Jonitzer Mühle 1, 06844 Dessau-Roßlau, (Geschäftsführer), hat der Insol…
2 IN 160/24 In dem Insolvenzverfahren SMB - Servicegesellschaft für Maschinenbau mbH, Daheimstr. 18, 06842 Dessau-Roßlau (AG Stendal, HRB 14881), vertr. d.: 1. Reiner Storch, Hasenwerder 36, 06869 Coswig (Anhalt), (Geschäftsführer), 2. Tino Storch, Jonitzer Mühle 1, 06844 Dessau-Roßlau, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Rüdiger Bauch gem. § 208 InsO Masseunzulänglichkeit angezeigt. Klagen von Massegläubigern gegen den Insolvenzverwalter auf Befriedigung ihres Masseanspruchs und Vollstreckung aus erwirkten Titeln sind daher unzulässig. Zur Wahrung ihrer Rechte werden die Massegläubiger aufgefordert, ihre Ansprüche unmittelbar bei dem Insolvenzverwalter geltend zu machen. Amtsgericht Dessau-Roßlau, 02.05.2025
Geschäfts-Nr.: 2 IN 160/24. In dem Insolvenzverfahren SMB - Servicegesellschaft für Maschinenbau mbH, Daheimstr. 18, 06842 Dessau-Roßlau (AG Stendal, HRB 14881), vertr. d.: 1. Reiner Storch, Hasenwerder 36, 06869 Coswig (Anhalt), (Geschäftsführer), 2. Tino Storch, Jonitzer Mühle 1, 06844 Dessau-Roßlau, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Verwalters durch Beschluss vom 20.11.2025 festgesetzt worden:
xxx EUR Nettovergütung nach VO
(Bruchteil nach § 11 InsVV in %: 65)
xxx EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 % sowie
xxx EUR Auslagen zuzüglich
xxx EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %.
xxx EUR Gesamtbetrag.
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Rüdiger Bauch, Schultze & Braun Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Kleine Märkerstraße 10, 06108 Halle (Saale), Tel.: 0345/5200-111, Fax: 0345/5200-066, E-Mail: RBauch@schultze-braun.de, wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Das Amtsgericht Dessau-Roßlau bestellte Rechtsanwalt Rüdiger Bauch am 27.09.2024 zum Sachverständigen und am 10.10.2024 zum vorläufigen Insolvenzverwalter.
Mit Schriftsatz vom 27.05.2025 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und seiner Auslagen.
Die Schuldnerin wurde zu dem Antrag gehört. Einwendungen sind nicht erhoben worden.
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht gemäß § 63 Abs. 3 InsO eine Vergütung zu.
Die Höhe der Berechnungsmasse (390.230,40 EUR) ergibt sich aus dem von ihm vorgelegten Gutachten und seinem schlüssig vorgetragenen Vergütungsantrag.
Die Berechnung im Antrag entspricht den Regelungen der §§ 63 Abs. 3 InsO sowie 10 ff. InsVV und war nicht zu beanstanden.
Die geltend gemachten Zuschläge für den Mehraufwand aufgrund der Betriebsfortführung i. H. v.
20 %, der Insolvenzgeldvorfinanzierung i. H. v. 5 %, der Sanierungsbemühungen i. H. v. 10 % und der gesellschaftlichen Verflechtungen i. H. v. 5 %, mithin insgesamt 40 %, wurden als angemessen und erforderlich erachtet, um den vorläufigen Verwalter für seine zusätzlichen Tätigkeiten adäquat zu entschädigen.
Die beantragte Auslagenpauschale und die Umsatzsteuer waren gemäß §§ 10, 7 und 8 Abs. 3 InsVV festsetzungsfähig.
Dem Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters war deshalb vollumfänglich stattzugeben.
Rechtsmittelbelehrung: Die Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind bei dem Amtsgericht Dessau-Roßlau, Willy-Lohmann-Straße 33, 06844 Dessau-Roßlau, einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung können auch als elektronisches Dokument, das für die Bearbeitung durch die Gerichte geeignet ist, eingelegt und begründet werden. Hierzu müssen das Rechtsmittel bzw. der Rechtsbehelf und die Begründung von der verantwortenden Person mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder signiert auf einem der in § 130a Abs. 4 ZPO beschriebenen sicheren Übermittlungswege eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus. Einzelheiten zum Dateiformat und zu den technischen Anforderungen sind der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) sowie den "Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr" auf der Internet-Seite www.justiz.de zu entnehmen.
Der Beschluss liegt auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dessau-Roßlau zur Einsicht der Verfahrensbeteiligten aus.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 20.11.2025.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Az.: 2 IN 160/24 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der SMB - Servicegesellschaft für Maschinenbau mbH, Daheimstr. 18, 06842 Dessau-Roßlau (AG Stendal, HRB 14881), vertr. d.: 1. Reiner Storch, Hasenwerder 35, 06869 Coswig (Anhalt), (Geschäftsführer), 2. Tino Storch, Jonitzer Mühle 1, 06844 Dessau-Roßlau…
Az.: 2 IN 160/24 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der SMB - Servicegesellschaft für Maschinenbau mbH, Daheimstr. 18, 06842 Dessau-Roßlau (AG Stendal, HRB 14881), vertr. d.: 1. Reiner Storch, Hasenwerder 35, 06869 Coswig (Anhalt), (Geschäftsführer), 2. Tino Storch, Jonitzer Mühle 1, 06844 Dessau-Roßlau, (Geschäftsführer), ist am 10.10.2024 um 11.30 Uhr gegen die Schuldnerin die vorläufige Verwaltung ihres Vermögens angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Rüdiger Bauch, Schultze & Braun Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Kleine Märkerstraße 10, 06108 Halle (Saale), Tel.: 0345/5200-111, Fax: 0345/5200-066, E-Mail: RBauch@schultze-braun.de bestellt worden.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 10.10.2024
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