Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
SME Sondermaschinenbau Engelsdorf GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Herzbergerstr. 2, 04319 Leipzig OT Engelsdorf
Handelsregister
Amtsgericht Leipzig HRB 20901
EUID
DEU1308.HRB20901
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
402 IN 508/26
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Jacqueline Jakubik
Adresse
Ferdinand-Lassalle-Straße 11, 04109 Leipzig
Telefon
0341 99 38 77 0
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
11.03.2026 , 14:30 Uhr
Eröffnung
01.05.2026 , 10:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
12.06.2026
Berichtstermin
08.07.2026 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
08.07.2026 , 10:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
die Entwicklung und Konstruktion, Herstellung und Vertrieb von Maschinen und maschinellen Anlagen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SME Sondermaschinenbau Engelsdorf GmbH ist am 01.05.2026 um 10:00 Uhr durch das Amtsgericht Leipzig eröffnet worden. Zuvor war bereits am 11.03.2026 die Anordnung einer vorläufigen Insolvenzverwaltung erfolgt, wobei Rechtsanwältin Jacqueline Jakubik zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt wurde. Nach der Eröffnung des Hauptverfahrens bleibt Frau Jakubik als Insolvenzverwalterin tätig. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO endet am 12.06.2026. Für die erste Gläubigerversammlung sowie den Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wurde derselbe Tag anberaumt: Mittwoch, der 08.07.2026 um 10:00 Uhr im Amtsgericht Leipzig. In dieser Versammlung beantragt die Insolvenzverwalterin gemäß § 160 InsO die Genehmigung des Verkaufs des Unternehmens sowie von Grundstücken und einer PV-Anlage an die Kögel Werkstoff- und Materialprüfsysteme GmbH zu definierten Kaufpreisen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 402 IN 508/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der SME Sondermaschinenbau Engelsdorf GmbH, OT Engelsdorf Herzbergerstraße 2, 04319 Leipzig,
vertreten durch den Geschäftsführer Jan Wolf
vertreten durch die Geschäftsführerin Susanne Wolf
ergeht am …
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 402 IN 508/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der SME Sondermaschinenbau Engelsdorf GmbH, OT Engelsdorf Herzbergerstraße 2, 04319 Leipzig,
vertreten durch den Geschäftsführer Jan Wolf
vertreten durch die Geschäftsführerin Susanne Wolf
ergeht am 11.03.2026 nachfolgende Entscheidung:
1. Zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse wird am 11.03.2026 um 14:30 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet:
2. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird
Rechtsanwältin Jacqueline Jakubik
Ferdinand-Lassalle-Straße 11, 04109 Leipzig
Telefon geschäftlich: 0341 99 38 77 0
Telefon mobil: 0160 28 64 46 2
Telefax: 0341 99 38 77 20
Email geschäftlich: Jakubik@tiefenbacher.de
bestellt.
3. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO).
4. Die vorläufige Insolvenzverwalterin hat die Aufgabe, die Unternehmensführung zu überwachen und das Vermögen im Gläubigerinteresse zu sichern und zu erhalten.
5. Sie ist berechtigt, das vollstreckungsbefangene Vermögen in Besitz zu nehmen, insbesondere Forderungen - auch Bankguthaben - auf ein von ihr für die Insolvenzmasse einzurichtendes Sonderkonto einzuziehen. Rechte Dritter bleiben davon unberührt.
6. Die Drittschuldner dürfen nur an die vorläufige Insolvenzverwalterin leisten, es sei denn diese stimmt den Leistungen an die Schuldnerin zu.
7. Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist berechtigt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten, dort Nachforschungen anzustellen und Auskünfte aus behördlich geführten Registern und von Dritten, insbesondere von Bank- und Kreditinstituten, Sparkassen, Finanzbehörden, Sozialbehörden, Sozialversicherungsträgern, Rechtsanwälten, Notaren, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern zur Erfüllung ihrer Aufgaben einzuholen (§ 22 Abs. 3 InsO).
8. Die Schuldnerin hat der vorläufigen Insolvenzverwalterin Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen (§ 22 Abs. 2 InsO).
9. Gegen die Schuldnerin eingeleitete Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung werden einstweilen eingestellt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind.
Neue Vollstreckungsmaßnahmen werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Von der einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung und der Untersagung neuer Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ausgenommen sind Verfahren auf Erteilung der Vermögensauskunft.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 402 IN 508/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SME Sondermaschinenbau Engelsdorf GmbH, OT Engelsdorf Herzbergerstraße 2, 04319 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 20901
vertreten durch den Geschäftsführer Jan Wolf
vertreten durch die Geschäftsführerin S…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 402 IN 508/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SME Sondermaschinenbau Engelsdorf GmbH, OT Engelsdorf Herzbergerstraße 2, 04319 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 20901
vertreten durch den Geschäftsführer Jan Wolf
vertreten durch die Geschäftsführerin Susanne Wolf
- wurde am 01.05.2026 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalterin ist:
Rechtsanwältin Jacqueline Jakubik, Ferdinand-Lassalle-Straße 11, 04109 Leipzig, Email geschäftlich: Jakubik@tiefenbacher.de Telefax: 0341 99 38 77 20 Telefon geschäftlich: 0341 99 38 77 0
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 12.06.2026 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind der Insolvenzverwalterin unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Beibehaltung der bisherigen oder die Wahl einer neuen Insolvenzverwalterin, die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO), Beschlussfassung über die Eigenverwaltung im Sinne von §§ 271, 272 InsO, Festlegung der für die Schuldnerin zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäfte (§ 277 InsO), Beauftragung der Schuldnerin oder des Sachwalters mit der Erstellung eines Insolvenzplanes (§ 284 InsO) und die Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO, Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO), Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO), Beauftragung eines Insolvenzplanes (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO) wird beim Amtsgericht Leipzig anberaumt auf Mittwoch, 08.07.2026, 10:00 Uhr, Sitzungssaal 101, 1. OG, Hauptgebäude Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Der Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird beim Amtsgericht Leipzig anberaumt auf Mittwoch, 08.07.2026, 10:00 Uhr, Sitzungssaal 101, 1. OG, Hauptgebäude Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachem Brief als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt. Erfolgte die Zustellung im Inland durch Aufgabe zur Post mittels einfachem Brief gilt diese vier Tage nach Aufgabe zur Post als bewirkt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Für den Beginn der Frist ist der frühere Zeitpunkt maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal
https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 402 IN 508/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SME Sondermaschinenbau Engelsdorf GmbH, OT Engelsdorf Herzbergerstraße 2, 04319 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 20901 vertreten durch den Geschäftsführer Jan Wolf vertreten durch die Geschäftsführerin S…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 402 IN 508/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SME Sondermaschinenbau Engelsdorf GmbH, OT Engelsdorf Herzbergerstraße 2, 04319 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 20901 vertreten durch den Geschäftsführer Jan Wolf vertreten durch die Geschäftsführerin Susanne Wolf - wurde am 01.05.2026 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Insolvenzverwalterin beantragt in der anstehenden ersten Gläubigerversammlung am 08. Juli 2026 ergänzend gemäß § 160 InsO folgendes:
1. den Verkauf des Unternehmens (good will, Betriebs- und Geschäftsausstattung, technische Anlagen und Maschinen, Fuhrpark, und Vorräte) im Rahmen eines asset deals an die SME Industrial Solutions GmbH, Herzberger Straße 2, 04319 Leipzig, diese vertreten durch die Kögel Werkstoff- und Materialprüfsysteme GmbH mit Sitz am Arnoldplatz 8, 04319 Leipzig, zu folgenden Kaufpreisen zu genehmigen (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 InsO):
Good will - € 5.000,00 netto Technische Anlagen und Maschinen - € 181.480,00 netto Betriebs- und Geschäftsausstattung - € 16.030,00 netto Fuhrpark - € 12.000,00 netto Vorräte - € 25.000,00 netto
2. den Verkauf des Betriebsgrundstücks mit der postalischen Anschrift Herzbergerstraße 2, 04319 Leipzig, eingetragen im Grundbuch von Engelsdorf, Blätter 4865, Flurstück 51/21 (16.574 m²) sowie im Grundbuch von Paunsdorf Blätter 1011 und 1507, Flurstücke 1614 (1428 m²) und 896 (296 m²) an die Kögel Werkstoff- und Materialprüfsysteme mit Sitz am Arnoldplatz 8, 04319 Leipzig zu einem Kaufpreis von € 1.291.500,00 sowie für die PV-Anlage zu einem Kaufpreis von € 150.000,00 zu veräußern.
Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO als erteilt.
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