Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Die Vornahme aller Rechtsgeschäfte, die dem Zweck der Vermögensbildung des Kunden dienen, insbesondere die Ausgabe von Genussrechten sowie die Vermittlung von Investmentanteilen sowie Anteilen an Gesellschaften bürgerlichen Rechts, offenen Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung, des weiteren Darlehen und Versicherungen. Hinsichtlich dieser Vermittlung erbringt die Gesellschaft ausschließlich die Anlage- und Abschlussvermittlung im Sinne von § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1 und 2 KWG von Kapitalanlagen inländischer Gesellschaften (inländische Investmentfonds) und/oder ausländischen Investmentanteilen, die nach dem Auslandsinvestmentgesetz vertrieben werden dürfen für die in § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 KWG genannten Unternehmen, d.h. lizensierte Kredit- bzw. Finanzdienstleistungsinstitute und/oder Kapitalanlagegesellschaften bzw. ausländische Investmentgesellschaften und/oder Zweigniederlassungen ausländischer Kreditinstitute bzw. Wertpapierhandelsunternehmen aus dem europäischen Wirtschaftsraum, die nach § 53 b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG tätig sein dürfen und/oder einem Unternehmen, das auf Grund einer Rechtsordnung nach § 53 c KWG gleichgestellt oder freigestellt ist. Bei Erbringung dieser Finanzdienstleistungen ist die Gesellschaft nicht befugt, sich Eigentum oder Besitz an Geldern, Anteilsscheinen oder Anteilen der Kunden zu schaffen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SMP Finanzdienstleistungen AG, vertreten durch den Vorstand Kraus Walter, wird vor dem Amtsgericht Hof geführt. Am 21.12.2023 hat die Schuldnerin beantragt, das Insolvenzverfahren wegen Wegfalls des Eröffnungsgrunds gemäß § 212 InsO einzustellen. Die Insolvenzgläubiger wurden über diesen Antrag informiert und konnten binnen einer Woche nach der öffentlichen Bekanntmachung schriftlich Widerspruch erheben. Der Antrag auf Verfahrenseinstellung wurde am 23.07.2025 durch das Amtsgericht Hof zurückgewiesen. Im Rahmen des laufenden Verfahrens wurde die Vergütung und die Auslagen des Rechtsanwalts Hubertus Benecke für die Tätigkeit als Sonderinsolvenzverwalter festgesetzt. Die Entnahme dieser Beträge aus der Insolvenzmasse wurde gestattet. Rechtsbehelfe gegen die Entscheidung zur Festsetzung der Vergütung können binnen einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
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