Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Sörnsen Holzleisten GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Schleswig-Holstein
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Flensburg HRB 9741
EUID
DEX1112R.HRB9741
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Flensburg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
56 IN 16/20
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Malin Schmeling
Adresse
Wrangelstraße 17-19, 24937 Flensburg
Telefon
0461 8607-0
Termine & Fristen
Beschluss Forderungsprüfung
10.11.2025
Beschluss Korrektur
16.11.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sörnsen Holzleisten GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Flensburg hat am 10.11.2025 die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (Tabellenblattnummer 550 - 552) durch die Sonderinsolvenzverwalterin, Rechtsanwältin Malin Schmeling, im schriftlichen Verfahren angeordnet. Der Prüfungsstichtag entspricht dem Tag vier Wochen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung; bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die Forderungen bei Gericht eingehen. Ein früherer Beschluss vom 10.11.2025 wurde am 16.11.2025 aufgrund offensichtlicher Unrichtigkeit insoweit abgeändert, als der Name der Sonderinsolvenzverwalterin korrigiert wurde. Gegen die Entscheidungen kann Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
56 IN 16/20
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Sörnsen Holzleisten GmbH, Flensburger Damm 14, 24392 Süderbrarup, vertreten durch die Geschäftsführer Georg Sörnsen und Robert Sörnsen
Registergericht: Amtsgericht Flensburg Register-Nr.: HRB 9741
- Schuldnerin -
|
1. Zur Sonderinsolvenzverwalterin wird beste…
56 IN 16/20
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Sörnsen Holzleisten GmbH, Flensburger Damm 14, 24392 Süderbrarup, vertreten durch die Geschäftsführer Georg Sörnsen und Robert Sörnsen
Registergericht: Amtsgericht Flensburg Register-Nr.: HRB 9741
- Schuldnerin -
|
1. Zur Sonderinsolvenzverwalterin wird bestellt:
Rechtsanwältin Malin Schmeling
Wrangelstraße 17-19, 24937 Flensburg
Telefon: 0461 8607-0
Telefax: 0461 8607-185
2. Ihr Aufgabengebiet umfasst
die abschließende Prüfung der von Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen als Insolvenzverwalter im Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Nr. 550 - 552 angemeldeten Forderung.
In diesem Bereich hat allein sie die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters.
|
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Flensburg
Südergraben 22
24937 Flensburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
|
Amtsgericht Flensburg - Insolvenzgericht - 27.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
56 IN 16/20
|
Amtsgericht Flensburg
Beschluss
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Sörnsen Holzleisten GmbH, Flensburger Damm 14, 24392 Süderbrarup, vertreten durch die Geschäftsführer Georg Sörnsen und Robert Sörnsen
Registergericht: Amtsgericht Flensburg Register-Nr.: HRB 9741
- Schuldnerin -
|
hat das Am…
56 IN 16/20
|
Amtsgericht Flensburg
Beschluss
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Sörnsen Holzleisten GmbH, Flensburger Damm 14, 24392 Süderbrarup, vertreten durch die Geschäftsführer Georg Sörnsen und Robert Sörnsen
Registergericht: Amtsgericht Flensburg Register-Nr.: HRB 9741
- Schuldnerin -
|
hat das Amtsgericht Flensburg am 16.11.2025 beschlossen:
|
Der Beschluss des Amtsgerichts Flensburg vom 10.11.2025 betreffs die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen Nr. 550 - 552 durch die eingesetzte Sonderinsolvenzverwalterin wird auf Grund offensichtlicher Unrichtigkeit insoweit abgeändert, als dass die Sonderinsolvenzverwalterin den Namen Rechtsanwältin Malin Schmeling trägt.
|
Rechtsbehelfsbelehrung:
Der Beschluss ist mit Rechtsmitteln nicht anfechtbar.
Amtsgericht Flensburg - Insolvenzgericht 16.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
56 IN 16/20
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Sörnsen Holzleisten GmbH, Flensburger Damm 14, 24392 Süderbrarup, vertreten durch die Geschäftsführer Georg Sörnsen und Robert Sörnsen
Registergericht: Amtsgericht Flensburg Register-Nr.: HRB 9741
- Schuldnerin -
|
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten…
56 IN 16/20
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Sörnsen Holzleisten GmbH, Flensburger Damm 14, 24392 Süderbrarup, vertreten durch die Geschäftsführer Georg Sörnsen und Robert Sörnsen
Registergericht: Amtsgericht Flensburg Register-Nr.: HRB 9741
- Schuldnerin -
|
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer durch die Sonderinsolvenzverwalterin, Rechtsanwältin Malin Folger 550 - 552 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der Tag 4 Wochen nach Veröffentlichung.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
|
Amtsgericht Flensburg - Insolvenzgericht - 10.11.2025
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.