Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Solaranlagenbau Leipzig UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Sachsen
Adresse
Leipziger Straße 4, 04435 Schkeuditz
Handelsregister
Amtsgericht Leipzig HRB 41727
EUID
DEU1308.HRB41727
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
402 IN 351/26
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Prof. Dr. Florian Stapper
Adresse
Karl-Heine-Straße 16, 04229 Leipzig
Telefon
0341 31980100
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
27.04.2026 , 12:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
11.06.2026
Widerspruchsfrist
13.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
Beratung, Verkauf und Bau von Solaranlagen auf Dächern und Freiflächen, ohne die Ausführung von elektrischen Anschlüssen, hierzu wird eine zugelassene Drittfirma beauftragt.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Solaranlagenbau Leipzig UG (haftungsbeschränkt) ist am 27.04.2026 um 12:00 Uhr durch das Amtsgericht Leipzig eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Florian Stapper bestellt worden. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO endet am 11.06.2026. Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind bis zum 13.07.2026 bei dem Amtsgericht Leipzig schriftlich einzureichen. Auf den Berichtstermin wird verzichtet. Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 402 IN 351/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Solaranlagenbau Leipzig UG (haftungsbeschränkt), Leipziger Straße 4, 04435 Schkeuditz, Amtsgericht Leipzig , HRB 41727
vertreten durch den Geschäftsführer Torsten Urban
- wurde am 27.04.2026 um 12:00 Uhr d…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 402 IN 351/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Solaranlagenbau Leipzig UG (haftungsbeschränkt), Leipziger Straße 4, 04435 Schkeuditz, Amtsgericht Leipzig , HRB 41727
vertreten durch den Geschäftsführer Torsten Urban
- wurde am 27.04.2026 um 12:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Prof. Dr. Florian Stapper, Karl-Heine-Straße 16, 04229 Leipzig, Telefon geschäftlich: 0341 31980100, Email geschäftlich: leipzig@stapper.in, Telefax: 0341 31980110
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 11.06.2026 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Auf den Berichtstermin wird verzichtet. Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 13.07.2026 beim Amtsgericht Leipzig, 04275 Leipzig, Bernhard-Göring-Str. 64 schriftlich einzureichen.
Nach Ablauf der gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens entschieden.
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachem Brief als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt. Erfolgte die Zustellung im Inland durch Aufgabe zur Post mittels einfachem Brief gilt diese vier Tage nach Aufgabe zur Post als bewirkt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Für den Beginn der Frist ist der frühere Zeitpunkt maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
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