Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Solarheim GmbH ist am 18.11.2025 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden; zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Miguel Grosser bestellt. Das Insolvenzverfahren ist am 27.01.2026 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Miguel Grosser. Gläubiger werden aufgefordert, Forderungen bis zum 13.04.2026 anzumelden. Einwendungen oder Anträge sind bis zum 27.04.2026 schriftlich beim Insolvenzgericht Frankfurt am Main einzureichen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1488/25 S-3-5 Am 27.01.2026 um 14:30 Uhr ist das Insolvenzverfahren Solarheim GmbH, Tucholskystraße 1, 61118 Bad Vilbel (AG Frankfurt am Main, HRB 138695),
vertreten durch:
Shari Levi, Friedrich-Ebert-Straße 100, 61118 Bad Vilbel, (Geschäftsführerin), eröffnet worden. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Miguel Gros…
810 IN 1488/25 S-3-5 Am 27.01.2026 um 14:30 Uhr ist das Insolvenzverfahren Solarheim GmbH, Tucholskystraße 1, 61118 Bad Vilbel (AG Frankfurt am Main, HRB 138695),
vertreten durch:
Shari Levi, Friedrich-Ebert-Straße 100, 61118 Bad Vilbel, (Geschäftsführerin), eröffnet worden. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Miguel Grosser, Westhafenplatz 6, 60327 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 24 00 65 0, Fax: 069/ 24 00 65 10, E-Mail: frankfurt@jaffe-rae.de, Internet: www.jaffe-rae.de
Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO.
Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei dem Insolvenzverwalter vorzunehmen. Anmeldefrist: 13.04.2026
Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 27.04.2026 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen:
* Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
* Wahl eines Gläubigerausschusses
* Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
* Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
* gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten
Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 28.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1488/25 S-82-: In dem Insolvenzverfahren Solarheim GmbH, Tucholskystraße 1, 61118 Bad Vilbel (AG Frankfurt am Main, HRB 138695),
vertreten durch:
Shari Levi, Friedrich-Ebert-Straße 100, 61118 Bad Vilbel, (Geschäftsführerin), wurde am 27.01.2026 um 14:30 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO weg…
810 IN 1488/25 S-82-: In dem Insolvenzverfahren Solarheim GmbH, Tucholskystraße 1, 61118 Bad Vilbel (AG Frankfurt am Main, HRB 138695),
vertreten durch:
Shari Levi, Friedrich-Ebert-Straße 100, 61118 Bad Vilbel, (Geschäftsführerin), wurde am 27.01.2026 um 14:30 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wurde bestellt:
Rechtsanwalt Miguel Grosser, Westhafenplatz 6, 60327 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 24 00 65 0, Fax: 069/ 24 00 65 10, E-Mail: frankfurt@jaffe-rae.de, Internet: www.jaffe-rae.de.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Hinweise:
Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 27.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1488/25 S-82-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Solarheim GmbH, Tucholskystraße 1, 61118 Bad Vilbel (AG Frankfurt am Main, HRB 138695), vertr. d.: Shari Levi, Friedrich-Ebert-Straße 100, 61118 Bad Vilbel, (Geschäftsführerin), ist am 18.11.2025 um 09:08 Uhr die vorläufige Verwaltung des Verm…
810 IN 1488/25 S-82-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Solarheim GmbH, Tucholskystraße 1, 61118 Bad Vilbel (AG Frankfurt am Main, HRB 138695), vertr. d.: Shari Levi, Friedrich-Ebert-Straße 100, 61118 Bad Vilbel, (Geschäftsführerin), ist am 18.11.2025 um 09:08 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Miguel Grosser, Westhafenplatz 6, 60327 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 24 00 65 0, Fax: 069/ 24 00 65 10, E-Mail: frankfurt@jaffe-rae.de, Internet: www.jaffe-rae.de bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 18.11.2025
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