Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Solaritec GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Handelsregister
Amtsgericht Potsdam HRB 34823
EUID
DEG1312.HRB34823
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Potsdam
Aktenzeichen
6.50 IN 106/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Eröffnung
27.05.2024
Forderungsanmeldefrist
23.08.2024
Berichtstermin
09.10.2024 , 10:15 Uhr
Prüfungstermin
09.10.2024 , 10:15 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Solaritec GmbH ist eröffnet. Der Eröffnungsantrag ging am 27.05.2024 bei Gericht ein. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Michael Busching bestellt. Ein vorläufiger Sachwalter war im Zeitraum vom 13.06.2024 bis zum 11.07.2024 tätig; dessen Vergütung wurde gerichtlich festgesetzt. Forderungen der Gläubiger sind bis zum 23.08.2024 anzumelden. Der Termin zur Gläubigerversammlung sowie zur Prüfung der angemeldeten Forderungen findet am 09.10.2024 um 10:15 Uhr im Amtsgericht Potsdam statt. Am 30.07.2024 hat der Insolvenzverwalter Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 InsO angezeigt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Solaritec GmbH ist am 27.05.2024 auf Antrag wegen Zahlungsunfähigkeit als Hauptinsolvenzverfahren eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Michael Busching ernannt, der ermächtigt wurde, ein Insolvenzsonderkonto zu eröffnen. Die Frist zur Anmeldung von Ford…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Solaritec GmbH ist am 27.05.2024 auf Antrag wegen Zahlungsunfähigkeit als Hauptinsolvenzverfahren eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Michael Busching ernannt, der ermächtigt wurde, ein Insolvenzsonderkonto zu eröffnen. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endete am 23.08.2024. Ein Termin zur Gläubigerversammlung und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen ist für den 09.10.2024 angesetzt. Im weiteren Verfahrensverlauf hat der Verwalter am 29.07.2024 (berichtigt von ursprünglich 30.07.2024) Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 InsO angezeigt. Zudem wurde die Vergütung des vorläufigen Sachwalters festgesetzt, wobei der Antrag hierzu im März 2025 gestellt und im August 2025 beschlossen wurde.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin
Solaritec GmbH, Am Spitzberg 3, 15834 Rangsdorf, vertr. d.d. GF Thomas Runge
Geschäftszweig: Photovoltaik/erneuerbare Energien
HRB 34823 P
wird auf den am 27.05.2024 bei Gericht eingegangenen Eröffnungsantrag
wegen Zahlungsunfähigkeit
heute, um 10:30 Uhr
das I…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin
Solaritec GmbH, Am Spitzberg 3, 15834 Rangsdorf, vertr. d.d. GF Thomas Runge
Geschäftszweig: Photovoltaik/erneuerbare Energien
HRB 34823 P
wird auf den am 27.05.2024 bei Gericht eingegangenen Eröffnungsantrag
wegen Zahlungsunfähigkeit
heute, um 10:30 Uhr
das Insolvenzverfahren als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.05.2015 über Insolvenzverfahren eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt:
Rechtsanwalt Michael Busching, Bertha-Benz-Straße 5, 10557 Berlin
Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, ein Insolvenzsonderkonto zu eröffnen.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 23.08.2024 unter Beachtung des § 174 InsO bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Dem Insolvenzverwalter werden gemäß § 8 Abs. 3 InsO die Zustellungen übertragen.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird
und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen
ist am 09.10.2024, 10:15 Uhr
im Gebäude des Amtsgerichts Potsdam, Justizzentrum Potsdam, Jägerallee 10 - 12, Saal 25.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- den Gläubigerausschuss
- gegebenenfalls die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100,
101 InsO) und die in §§ 149, 159 bis 163 Abs. 2, 271 und 272 InsO
bezeichneten Gegenstände, mit dem Hinweis, dass die Zustimmung zur
Vornahme von Rechtshandlungen nach § 160 InsO als erteilt gilt, wenn die
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Gründe
Die internationale und örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts - Insolvenzgerichts - Potsdam ergibt sich daraus, dass sowohl der Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen (COMI) im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren als auch der Mittelpunkt der selbständigen wirtschaftlichen Tätigkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 der InsO bzw. der allgemeine Gerichtsstand im hiesigen Bezirk liegen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss ist gemäß §§ 34 Abs. 2, 6 Abs. 1 Satz 1 InsO das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gemäß § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen gegeben. Die Notfrist beginnt 2 Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung oder 3 Tage nachdem der Eröffnungsbeschluss durch das Insolvenzgericht zur Post gegeben wurde, § 8 Abs. 1 Satz 3 InsO. Der jeweils frühere Zeitpunkt ist maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist.
Die Beschwerde ist bei dem hiesigen Gericht, Amtsgericht Potsdam, Hegelallee 8, 14467 Potsdam schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle einzulegen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Unbeschadet der oben stehenden Regelung steht der Schuldnerin/dem Schuldner und jedem Gläubiger gegen die Entscheidung nach Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 die sofortige Beschwerde zu, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll.
Potsdam, den 11. Juli 2024, Amtsgericht Potsdam
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Solaritec GmbH (Registergericht: Potsdam HRB 34823 P), Am Spitzberg 3, 15834 Rangsdorf, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Runge
- Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte WHP, Friedrichstraße 204, 10117 Berlin - hat der Verwalter am 30. Juli 2024 Masseunzul…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Solaritec GmbH (Registergericht: Potsdam HRB 34823 P), Am Spitzberg 3, 15834 Rangsdorf, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Runge
- Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte WHP, Friedrichstraße 204, 10117 Berlin - hat der Verwalter am 30. Juli 2024 Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 InsO angezeigt.
Amtsgericht Potsdam, 30. Juli 2024, 6.50 IN 106/24
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Solaritec GmbH (Registergericht: Potsdam HRB 34823 P), Am Spitzberg 3, 15834 Rangsdorf, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Runge
- Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte WHP, Friedrichstraße 204, 10117 Berlin - w…
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Solaritec GmbH (Registergericht: Potsdam HRB 34823 P), Am Spitzberg 3, 15834 Rangsdorf, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Runge
- Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte WHP, Friedrichstraße 204, 10117 Berlin - wurden die Vergütung des vorläufigen Sachwalters Rechtsanwalt Michael Busching, Bertha-Benz-Straße 5, 10557 Berlin festgesetzt.
Gründe: Der vorläufige Sachwalter hat sein Amt vom 13. Juni 2024 bis zum 11. Juli 2024 ausgeübt.
Es besteht gem. § 12a InsVV ein gesonderter Anspruch auf Vergütung und auf Erstattung angemessener Auslagen. Die Vergütung berechnet sich gemäß § 10 InsVV in entsprechender Anwendung des ersten Abschnittes der InsVV. Der vorläufige Sachwalter erhält in der Regel 25 % der Vergütung eines Sachwalters bezogen auf das Vermögen, auf das sich die Tätigkeit während des Eröffnungsverfahrens erstreckt hat. Gem. § 12 Abs. 1 InsVV erhält der Sachwalter in der Regel 60 % der Vergütung des Insolvenzverwalters. Die Vergütung des vorläufigen Sachwalters beträgt daher in der Regel 15 % der Vergütung des Insolvenzverwalters. Vermögensgegenstände, an denen bei Verfahrenseröffnung Aus- und Absonderungsrechte bestanden haben, werden dem Vermögen nur dann hinzugerechnet, sofern sich der vorläufige Insolvenzverwalter in erheblichem Umfang mit ihnen befasst hat.
Laut Antrag vom 11.03.2025 betrug der Wert des Vermögens zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens 432.964,63 €. Der normale Vergütungssatz für den vorläufigen Sachwalter beträgt 15 % der Regelvergütung des Insolvenzverwalters, was im hiesigen Verfahren einen Betrag von XXX € ergibt. Darüber wurden Zuschläge für die Kassenführung und Zusammenarbeit mit dem vorläufigen Gläubigerausschuss in Höhe von 40 % festgesetzt. Weiterhin wurde die Auslagenpauschale gem. § 12 Abs. 3 InsVV sowie die Umsatzsteuer für Vergütung und Auslagen gem. § 7 InsVV geltend gemacht. Die Auslagen und die Umsatzsteuer wurden wie beantragt festgesetzt. Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die sofortige Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die sofortige Beschwerde ist schriftlich einzulegen (auch per Telefax) oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Rechtsmittel bzw. Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf auf einem sicheren Übermittlungsweg oder an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts übermittelt werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
6.50 IN 106/24, Amtsgericht Potsdam, 13. August 2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Solaritec GmbH (Registergericht: Potsdam HRB 34823 P ), Am Spitzberg 3, 15834 Rangsdorf, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Runge
- Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte WHP , Friedrichstraße 204, 10117 Berlin - hat der Verwalter am 11. März 2025 einen An…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Solaritec GmbH (Registergericht: Potsdam HRB 34823 P ), Am Spitzberg 3, 15834 Rangsdorf, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Runge
- Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte WHP , Friedrichstraße 204, 10117 Berlin - hat der Verwalter am 11. März 2025 einen Antrag auf Festsetzung der Vergütung für die vorläufige Sachwaltung gestellt. Der Antrag kann auf der Geschäftsstelle Insolvenz des Amtsgerichts eingesehen werden. Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit, binnen einer Frist von 4 Wochen ab Veröffentlichung zum Antrag Stellung zu nehmen.
Amtsgericht Potsdam, 12. März 2025, 6.50 IN 106/24
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Berichtigung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Solaritec GmbH (Registergericht: Potsdam HRB 34823 P ), Am Spitzberg 3, 15834 Rangsdorf, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Runge
- Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte WHP , Friedrichstraße 204, 10117 Berlin -
wird die Veröffentlichung vom …
Berichtigung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Solaritec GmbH (Registergericht: Potsdam HRB 34823 P ), Am Spitzberg 3, 15834 Rangsdorf, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Runge
- Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte WHP , Friedrichstraße 204, 10117 Berlin -
wird die Veröffentlichung vom 31. Juli 2024 wie folgt berichtigt:
Der Verwalter hat am 29. Juli 2024 Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 InsO angezeigt.
Amtsgericht Potsdam, 7. August 2024, 6.50 IN 106/24
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