Vorläufiges Insolvenzverfahren Bayern HRA 11222

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Insolvenzprofil

Solarpark Fürstenwalde V GmbH & Co. KG

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Aktuell

Vorläufige Maßnahmen

3 Offen

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Bayern
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Landshut HRA 11222
EUID
DED2404V.HRA11222

Insolvenzgericht

Gericht
Amtsgericht Landshut
Aktenzeichen
IN 411/18
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Name
Schulze York

Termine & Fristen

Antrag Vergütung
03.07.2023
Beschluss Vorschuss
11.08.2023
Bekanntmachung
15.03.2024

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Solarpark Fürstenwalde V GmbH & Co. KG ist im Stadium der vorläufigen Insolvenzverwaltung. Das Registergericht ist das Amtsgericht Landshut. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat einen Antrag auf Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen gestellt. Die Vergütung bemisst sich nach der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) und der Insolvenzordnung (InsO). Als Regelvergütung wurden XXX EUR festgesetzt. Aufgrund der äußerst komplexen gesellschaftsrechtlichen Struktur der Schuldnerin und deren Verflechtung mit der ebenfalls insolventen Solarpark Fürstenwalde IV GmbH & Co. KG wird ein Zuschlag von 100 % auf die Regelvergütung beantragt. Zusätzlich wird ein weiterer Zuschlag von 145 % für die Betriebsfortführung geltend gemacht, die während der gesamten Zeit der vorläufigen Verwaltung stattfand. Der vorläufige Insolvenzverwalter beantragt insgesamt einen Zuschlag von 245 %. Als Auslagen wird die Pauschale von 15 % der Vergütung für das erste Jahr sowie 10 % für jedes weitere Jahr festgesetzt. Die Umsatzsteuer in Höhe von 19 % ist hinzuzusetzen. Ein bereits mit Beschluss vom 11.08.2023 gewährter Vorschuss in Höhe von XXX EUR ist zu berücksichtigen. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Beschwerde eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

Hinweis: Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. IN 411/18 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Solarpark Fürstenwalde V GmbH & Co. KG, Isarg…

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